Urlaub trotz Brenner-Sperre: Wer Hotelkosten tragen muss
- Reisechaos am Brenner: Die achtstündige Sperrung der Brennerautobahn am 30. Mai trifft viele Urlauber mitten in den Pfingstferien.
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Brenner-Sperre. Wenn die Anreise wegen der Sperrung der Brennerroute scheitert, bleiben viele Urlauber auf den Kosten für eine verpasste Hotelnacht sitzen. Entscheidend ist vor allem, ob Unterkunft und Anreise selbst organisiert wurden oder Teil einer Pauschalreise sind.
Gerade an klassischen Bettenwechseltagen kann eine Straßensperre zum Problem werden. Am Samstag, 30. Mai, wird die wichtige Nord-Süd-Verbindung über den Brenner mehrere Stunden blockiert. Wer eine Ferienwohnung oder ein Hotel erst verspätet erreicht, fragt sich schnell, ob Geld für die nicht genutzte Übernachtung zurückgefordert werden kann.
Reiserechtlich macht es einen Unterschied, wie der Urlaub gebucht wurde. Darauf weist der Rechtsanwalt Paul Degott hin.
Bei selbst gebuchten Unterkünften gilt das Wegerisiko
Wird eine Ferienwohnung oder ein Hotel individuell gebucht, tragen Reisende in der Regel das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet, dass die Anreise grundsätzlich in eigener Verantwortung liegt.
Ist das Urlaubsziel weiterhin erreichbar, besteht meist kein Anspruch auf Erstattung für eine verpasste Nacht. Wer also wegen der Sperre einen Tag später ankommt oder früher abreist, muss die Kosten in vielen Fällen trotzdem tragen.
Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Urlaubsort überhaupt nicht erreichbar ist. Dann könnte nach deutschem Recht die Geschäftsgrundlage des Vertrags entfallen. In solchen seltenen Fällen wäre eine Vertragsauflösung denkbar, sodass Reisende neu planen und Vermieter die Unterkunft anderweitig vergeben könnten.
Bei der aktuellen Situation rund um den Brenner ist das allerdings eher unwahrscheinlich. Die Brennerautobahn sowie parallele Bundes- und Landesstraßen werden wegen einer angekündigten Demonstration nur zeitweise gesperrt. Alternativrouten wie der Reschenpass bleiben grundsätzlich nutzbar, auch wenn die Fahrt deutlich länger dauern kann.
Bei Pauschalreisen kann ein Reisemangel vorliegen
Anders kann die Lage bei Pauschalreisen aussehen, also wenn Transport und Unterkunft gemeinsam bei einem Reiseveranstalter gebucht wurden.
Fällt dabei eine Transportleistung aus, kann das laut Degott als Reisemangel gelten. Der entgangene Urlaubstag kann dann anteilig erstattet werden.
Ein Beispiel verdeutlicht das Prinzip:
- Sieben Tage Reise kosten 700 Euro. Fällt ein Tag aus, könnten etwa 100 Euro erstattet werden.
- Bei zwei verlorenen Urlaubstagen wären es entsprechend rund 200 Euro.
- Kann die Reise gar nicht stattfinden, wäre der gesamte Reisepreis zu erstatten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen meist schwierig. Der Reiseveranstalter trifft in der Regel kein Verschulden, wenn eine Demonstration oder Sperrung als außergewöhnlicher Umstand gilt.
Ansprüche könnten nur entstehen, wenn der Veranstalter Informationspflichten verletzt hat. Das wäre etwa der Fall, wenn bekannte Sperrungen nicht an Reisende weitergegeben wurden.
Womit Reisende am Samstag rechnen müssen
Die Tiroler Landesregierung rät am Samstag, 30. Mai, von nicht notwendigen Fahrten im Bundesland ab. Der ADAC empfiehlt Transitreisenden, großräumig auszuweichen und Alternativrouten frühzeitig einzuplanen.
Auf italienischer Seite soll die Brennerautobahn A22 ab Sterzing in Richtung Norden am Samstag zwischen 10.30 Uhr und 20 Uhr gesperrt werden. In Österreich ist die Sperrung rund um den Brennerkorridor zwischen 11 Uhr und 19 Uhr vorgesehen.
Das Auswärtige Amt warnt zudem vor erheblichen Verkehrsproblemen. Erwartet werden lange Staus, Wartezeiten vor Sperrpunkten und verstärkte Verkehrskontrollen.
Für Reisende bedeutet das vor allem eines. Wer Unterkunft und Anreise getrennt gebucht hat, trägt meist selbst das Risiko einer verspäteten Ankunft. Kulanz von Hotel oder Vermieter bleibt dann oft die einzige Möglichkeit. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |