Naturnahe Grabfelder: Friedhofsverwaltung erinnert an Gestaltungsvorschriften
Haßloch. Die Urnengrabfelder „Ruhepark“ und „Ruhebaum“ auf dem Haßlocher Parkfriedhof wurden bewusst als naturnahe Begräbnisfelder ausgewiesen, für die deshalb besondere Gestaltungsvorschriften gelten. Die Vorschriften zur Gestaltung und Nutzung der Gräber im Ruhepark und am Ruhebaum sind in der Friedhofssatzung festgehalten. Dies beinhaltet ausdrücklich das Ablageverbot von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen. Zu bestimmten Anlässen wie dem Volkstrauertag, am Totensonntag, aber auch...