Allgemeinverfügung Neustadt

Beiträge zum Thema Allgemeinverfügung Neustadt

Lokales

Flächen- und Waldbrand-Gefahr
Stadt hebt Allgemeinverfügung auf

Neustadt. Aufgrund der hohen Flächen- und Waldbrandgefahr hatte die Stadt Neustadt an der Weinstraße am 14. Juli offene Feuer außerhalb von geschlossenen Ortslagen untersagt. Der Erlass war erforderlich, um der Brandgefahr auf Wald-, Wiesen- und Feldflächen infolge einer andauernden Hitze- und Trockenperiode wirksam zu begegnen. Diese Verfügung wurde nun widerrufen, denn nach den kühleren Temperaturen der vergangenen Tage sowie den anhaltenden Regenschauern kann eine hohe Brandgefahr im...

Lokales

Stadt Neustadt erlässt Allgemeinverfügung
Offene Feuer verboten!

Neustadt. Aufgrund der hohen Flächen- und Waldbrandgefahr untersagt die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit sofortiger Wirkung offene Feuer außerhalb von geschlossenen Ortslagen. Das Verbot gilt insbesondere für Holz- und Kohlegrills, Lager- und sonstige Feuer. Diese sind auch auf Privatgrundstücken, Grillplätzen und an Feuerstellen nicht erlaubt, sofern sie sich nicht innerhalb der Siedlungsfläche befinden. Ebenso dürfen in Wald- und Flurgemarkungen außerhalb der geschlossenen Ortslage keine...

Lokales

Inzidenz-Wert von Neustadt bei 86,4
Allgemeinverfügung verlängert

Neustadt. Die Allgemeinverfügung der Stadt Neustadt an der Weinstraße über zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Überschreitung des 7-Tages-Inzidenz-Wertes von 50 wird bis zum 28. April verlängert. Neustadt an der Weinstraße liegt mit einer Inzidenz von 86,4 in sieben Tagen (auf 100.000 Einwohner gerechnet, Stand 15. April 2021) noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt (131,6). Da der Inzidenzwert von 50 dennoch weiterhin überschritten wurde, verlängert die Stadtverwaltung Neustadt an der...

Lokales

Allgemeinverfügung anlässlich der Mandelblüte 2021 wird aufgehoben
Beteiligte ziehen ein positives Fazit

Neustadt. Der Verwaltungsstab der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat in seiner Sitzung vom 12. April beschlossen, die Allgemeinverfügung, die anlässlich der Mandelblüte in diesem Jahr erlassen wurde, vorzeitig aufzuheben. Ursprünglich wurde diese bis einschließlich Sonntag, 18. April, verlängert. Eine Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung im Hinblick auf den derzeitigen Blütenstand wäre nicht mehr verhältnismäßig. Die Verantwortlichen der BOS-Einheiten (Behörden und...

Lokales

Die Allgemeinverfügung anlässlich der Mandelblüte 2021 wird verlängert
Verordnung zur Gimmeldinger Mandelblüte

Neustadt. Ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes wurde seitens der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Die ursprünglich bis zum Montag, 5. April, gültige Allgemeinverfügung wird nun bis einschließlich Sonntag, 18. April, verlängert. Die Verfügung richtet sich in erster Linie an Tagestouristen, die die Mandelblüte rund um den Ortsteil Gimmeldingen bewundern möchten. Die Verlängerung erfolgt...

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