Allgemeinverfügung anlässlich der Mandelblüte 2021 wird aufgehoben
Beteiligte ziehen ein positives Fazit

Mandelblüte.  Foto: pixabay

Neustadt. Der Verwaltungsstab der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat in seiner Sitzung vom 12. April beschlossen, die Allgemeinverfügung, die anlässlich der Mandelblüte in diesem Jahr erlassen wurde, vorzeitig aufzuheben. Ursprünglich wurde diese bis einschließlich Sonntag, 18. April, verlängert. Eine Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung im Hinblick auf den derzeitigen Blütenstand wäre nicht mehr verhältnismäßig.
Die Verantwortlichen der BOS-Einheiten (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind zufrieden und freuen sich, dass sich insbesondere Tagestouristen an die Vorgaben der vergangenen Wochen gehalten und sich in Gesprächen vernünftig gezeigt haben.
Die Vernunft der Bürger*innen und Gäste sorgte dafür, dass es während der Blütenzeit zu keinen größeren Vorkommnissen oder Gefahrenlagen im Sperrgebiet der Mandelblüte kam. Zwar wurde bei wärmeren Temperaturen ein Anstieg der Besucherzahlen (darunter viele Tagestouristen) im betroffenen Gebiet festgestellt, dennoch verliefen die Wochenenden seitens der Ordnungsbehörde der Stadt Neustadt an der Weinstraße relativ ruhig. Zahlreiche Fahrzeuge konnten bereits an den besetzten Absperrschranken informiert und rechtzeitig zurückgewiesen werden. Während der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung anlässlich der Mandelblüte wurden im Sperrbereich circa 200 Verstöße gegen Feldwegsatzung, circa 10 Verfahren gegen das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit gemäß der 18. CoBeLVO, 12 Verfahren gegen die Kontaktbeschränkung gemäß der 18. CoBeLVO sowie 27 Verfahren gegen das Aufenthaltsverbot gemäß der Allgemeinverfügung zur Mandelblüte festgestellt.
Aus Sicht des Technischen Hilfswerks (THW) gab es ebenfalls keine besonderen Vorkommnisse an den Mandelblüten-Wochenenden. „Die Zusammenarbeit mit den anderen Einsatzeinheiten von Polizei und Feuerwehr war, wie immer, gut bis sehr gut“, lobte Richard Nickodemus, Pressesprecher des Technischen Hilfswerks, Ortsverband Neustadt an der Weinstraße.
Dieser Aussage schließt sich die Technische Einsatzleitung (TEL) an und bedankt sich für die tolle Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen und die gute Kooperation mit der Verwaltung. „Ein großes Lob geht an die meist verständnisvolle Bevölkerung“, betont Stefan Klein, Stadtfeuerwehrinspekteur.
Auch die Polizei zieht ein positives Fazit. Akzeptanzprobleme durch uneinsichtige Mandelblüten-Touristen gab es laut Katja Weickert, Leiterin der Polizeiinspektion, nur vereinzelt. Aufgrund des gemeinsamen Konzeptes von Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei konnten bereits vor den Wochenenden die Lage bewertet und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. „Gemäß unserem Stufenkonzept und dem jeweiligen witterungsentsprechenden Besucheraufkommen wurde die Präsenz entsprechend angepasst“, betont sie.
Die Gesundheit der Anwohner in Gimmeldingen und die Gesundheit der Gäste standen von Anfang an im Vordergrund. „Wir Gimmeldinger sind froh, dass wir in diesem Jahr diese Maßnahmen ergriffen haben“, so Claudia Albrecht. Es sei besonders schwierig gewesen, als Dorf, das von Tourismus und Weinbau lebt, den Gästen sagen zu müssen, dass sie zuhause bleiben müssen, aber es sei ein wichtiger Schritt gewesen, zum Schutz der Bevölkerung. „Wir freuen uns schon auf das kommende Jahr, in dem wir hoffentlich alle wieder zusammen das Mandelblütenfest 2022 feiern können“, betont Albrecht.
Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße bedankt sich bei allen Helfer*innen aller BOS-Einheiten für deren Einsatz und die Unterstützung. Ein Lob geht auch an die Bürger*innen und Gäste für deren verständnis- und rücksichtsvolle Handeln.
Die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) hat – unabhängig von der Aufhebung der Allgemeinverfügung – weiterhin Bestand. Kontrollen (Kontaktbeschränkungen und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit) erfolgen auch künftig durch die Ordnungsbehörde und die Polizei.
Zum Hintergrund: Um Menschenansammlungen trotz der Absage des Mandelblütenfestes im Ortsteil Gimmeldingen in diesem Jahr zu vermeiden, hat die Stadt Neustadt an der Weinstraße, ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz, eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Diese trat am Freitag, 5. März 2021, in Kraft. Die Verfügung untersagte das Betreten und den Aufenthalt auf bestimmten Straßen und Flächen in und um Gimmeldingen zu tagestouristischen Zwecken. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Fensterbank Naturstein aus Neustadt-Haardt: Der Stein aus dem Natursteinwerk Hanbuch & Söhne ist besonders dekorativ. | Foto: Hanbuch & Söhne
3 Bilder

Fensterbank Neustadt: Sandstein von Hanbuch & Söhne

Fensterbank Neustadt: Haardter Sandstein verleiht Fensterbänken eine dekorative Note. Das Natursteinwerk bietet ihn auch für Rahmen um Fenster und Türen an. Fensterbank und Fensterumrahmung aus gelbem Sandstein Für eine Naturstein Fensterbank (Neustadt) spricht, dass Haardter Sandstein aus dem Neustadter Stadtteil ein besonders dekorativer Stein zum Beispiel für Sandstein-Fensterbänke oder für Fenster-Umrahmungen ist. Er besteht einem geologischen Gutachten zufolge zu 71 Prozent aus Quarz....

Wirtschaft & HandelAnzeige
Sandstein Findlinge Neustadt:  Mit den Steinen lassen sich Hänge terrassieren. | Foto: Hanbuch & Söhne
3 Bilder

Sandstein Findlinge Neustadt: Von Hanbuch & Söhne

Haardter Sandstein aus Neustadt ziert Ihren Garten: Mit Findlingen aus gelbem Naturstein können Sie Ihren Garten stilvoll in Szene setzen. Findlinge aus gelbem Sandstein zieren den Garten Steine Findlinge: Für Findlinge gibt es unzählige Einsatzmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück und im Landschaftsbau. Sehr dekorativ wirken sie zum Beispiel als Abgrenzungen des Vorgartens zum Bürgersteig, zu Nachbargrundstücken oder des eigenen Grundstücks, um zum Beispiel einen Sitzbereich zur Rasenfläche...

Online-Prospekte aus Neustadt/Weinstraße und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.