Kontaktbeschränkungen
Was gilt jetzt eigentlich an Silvester?

Symbolfoto Silvester | Foto: Myriams-Fotos/Pixabay
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Speyer. Mit der Auswirkungen der vierten Coronawelle auf den Intensivstationen und einer zum Jahreswechsel prognostizierten fünften Welle aufgrund der Omikron-Variante des Coronavirus' sei nicht die richtige Zeit für Partys. Da sind sich Bund und Länder einig. Doch was gilt jetzt eigentlich an Silvester in Rheinland-Pfalz?

Auch für Geimpfte und Genesene gelten Kontaktbeschränkungen: Es dürfen höchstens zehn Menschen zusammen kommen - Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Nimmt auch nur eine ungeimpfte Person am Silvesteressen teil, wird der Kreis noch kleiner. Dann gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Wer weder geimpft noch genesen ist, darf bei privaten Treffen - ganz gleich, ob drinnen oder draußen - nur Angehörige eines Haushaltes sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Auch hiervon sind Kinder unter 14 ausgenommen. Ehe- und Lebenspartner gelten als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.

In Restaurants, Kneipen und Hotels gilt die 2G-Plus-Regel. Ungeimpfte haben keinen Zutritt; Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Wer bereits geboostert ist, braucht diesen Test nicht. Außerdem gilt Maskenpflicht bis zum Platz. Abstandsregeln müssen eingehalten, Kontaktdaten erfasst werden. Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Darf geböllert werden?

Die Krankenhäuser sollen an Silvester - oft auch als "Nacht der Chirurgen" bezeichnet - nicht zusätzlich durch unsachgemäßen Gebrauch von Raketen belastet werden, daher ist - wie im vergangenen Jahr auch - der Verkauf von Feuerwerk und Böllern zu Silvester verboten. Die Landesregierung hat aber das Böllern selbst nicht verboten. Allerdings können Kommunen ein Abbrennverbot für bestimmte öffentliche Plätze verfügen. Ein Abbrennverbot gibt es in Speyer nicht, die Stadtspitze rät aber ebenso wie die Landesregierung vom Böllern ab.

Auch draußen gelten die Kontaktbeschränkungen, so dass sich große Menschenmengen sowieso nicht zum gemeinsamen Böllern treffen dürfen: zehn Menschen, wenn alle geimpft oder genesen sind; sind Nicht-Immunisierte dabei, so darf sich deren Haushalt nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Weil sich das in der Silvesternacht draußen möglicherweise nicht hundertprozentig umsetzen lässt, hat Speyer für die Zeit von 31. Dezember, 22 Uhr, bis 1. Januar, 3 Uhr, eine Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske) für die Innenstadt erlassen. Diese gilt für die gesamte Maximilianstraße, einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz sowie deren Seitenstraßen, aber auch für den Berliner Platz und den Platz der Stadt Ravenna. Den genauen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung findet man hier: www.speyer.de/corona

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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