Katzenschutz in Schifferstadt: Peta fordert landesweite Regelung
- Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen - zu viele. Das schadet auch der Artenvielfalt - Symbolfoto
- Foto: Omega/stock.adobe.com
- hochgeladen von Karin Hoffmann
Schifferstadt. Deutschlandweit leben etwa zwei Millionen heimatlose Katzen und vermehren sich ungehindert. Viele von ihnen leiden an Unterernährung, sterben früh oder verletzen sich im Straßenverkehr. Sie sind von Parasiten befallen, durch Tierquäler gefährdet oder leiden an schweren unversorgten Krankheiten. Um dieses Tierleid zu verringern, hat die Stadt Schifferstadt die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen.
Auf dieser Grundlage sollen Freigängerkatzen künftig kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Population von heimatlosen Katzen auf Dauer zu reduzieren und ihr Leid zu verhindern. Die Tierschutzorganisation Peta lobt die tierfreundliche Entscheidung und fordert für Rheinland-Pfalz eine landesweite Katzenschutzverordnung.
„Der Beschluss der Stadt Schifferstadt trägt langfristig dazu bei, das Leid vieler freilaufender und heimatloser Katzen deutlich zu verringern. Wir danken den Verantwortlichen für diese tierfreundliche und zukunftsweisende Entscheidung“, so Jana Hoger, Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei Peta. „Es wäre wünschenswert, wenn weitere Städte und Gemeinden diesem Beispiel folgen würden. Da Katzen keine Ortsgrenzen kennen, bleibt es jedoch unerlässlich, dass Rheinland-Pfalz eine landesweite Regelung zum Schutz der Tiere und zur Reduzierung ihres Leids einführt.“ In Berlin, Bremen und Niedersachsen gibt es die bereits.
Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps – insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Die Vierbeiner zu versorgen, strapaziert zudem Tierschutzvereine und Katzenhilfen finanziell und fordert ihre Mitarbeitenden bis an die Belastungsgrenze. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen erheblich zur Überpopulation und damit zum Leid der heimatlosen Tiere bei.
Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut § 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Seit 2013 können sie aus Tierschutzgesichtspunkten Kastrationspflichten für Katzen erlassen. In über 2000 Städten und Gemeinden in Deutschland besteht diese bereits. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen ist jedoch nicht ausreichend – auch weil viele Kommunen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht einführen wollen.
Entlastung durch flächendeckende Katzenschutzverordnung
Eine derartige Verordnung kann neben der Regulierung der Population die Verbreitung bestimmter Krankheiten maßgeblich eindämmen. Hierzu zählen beispielsweise die Viruserkrankungen FIP, FIV und FELV, die sich innerhalb der Katzenpopulation verbreiten, sowie die für den Menschen bedrohliche Toxoplasmose. Zusätzlich kann eine flächendeckende Schutzverordnung die Arbeitsbelastung von Tierärzten, Tierheimen, Katzenschutzvereinen sowie des Veterinäramts deutlich reduzieren. Deren Arbeit wäre erleichtert, da aufgefundene Tiere schnell über Registrierungsportale identifiziert und den Haltern zugeordnet werden könnten.
Laut einer aktuellen Studie gelten zu viele freilaufende und heimatlose Katzen zudem als eine weltweite Gefahr für die Artenvielfalt. Wie die intensive Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Monokulturen beschleunigen sie durch ihren starken Jagdtrieb die Dezimierung zahlreicher Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
| Cornelia Bauer auf Facebook | |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.