Trinkwasserversorgung in Neustadt
Wasserschutzgebiet Ordenswald

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat die Rechtsverordnung für die Ausweisung des Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnung Ordenswald zu Gunsten der Stadtwerke Neustadt erlassen.  Bildquelle: SGD Süd | Foto: Bildquelle: SGD Süd
  • Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat die Rechtsverordnung für die Ausweisung des Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnung Ordenswald zu Gunsten der Stadtwerke Neustadt erlassen. Bildquelle: SGD Süd
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Neustadt. Mit Datum vom 4. März hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als obere Wasserbehörde die Rechtsverordnung für die Ausweisung des Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnung Ordenswald zu Gunsten der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße erlassen.
„Wir sind sehr froh, dass mit der Ausweisung des Wasserschutzgebiets nach über 15 Jahren ohne rechtliche Sicherung das Trinkwasser für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Neustadt an der Weinstraße wieder einen Schutz durch die Ausweisung des Wasserschutzgebiets erhält“, so Prof. Dr. Kopf, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße.
Kernthema des Ausweisungsverfahrens war eine Diskussion, welches Schutzniveau das Wasserschutzgebiet bekommen soll. So wurde von Seiten der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die Variante der Ausweisung des kompletten Einzugsgebietes mit der Abgrenzung an einer so genannten 50-Jahres-Fließzeitisochrone verglichen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Verhältnis der Abgrenzung des kompletten Einzugsgebietes entsprechend einer Ausweisung des Wasserschutzgebietes nach Arbeitsblatt DGVW W101 die vorliegende Ausweisung durch die enthaltenen Schutzbestimmungen und dem erweiterten Überwachungs- und Maßnahmenkonzept aller Beteiligten einen ausreichenden Schutz des Trinkwasservorkommens gewährt. Vor dem Hintergrund der Prüfung der Verhältnismäßigkeit stellt die Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes mit der 50-Jahresisochrone eine geeignete und vor allem verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der Trinkwasserversorgung für die Stadt Neustadt an der Weinstraße dar.
Das durch Rechtsverordnung festgesetzte Wasserschutzgebiet gewährleistet in der Gesamtwirkung aus Schutzzonen, zugehörigen Schutzbestimmungen sowie dem erweiterten Überwachungs- und Maßnahmenkonzept den Schutz des Trinkwasservorkommens gleichwertig einer konservativen Ausweisung des gesamten Wasserschutzgebietes.
Im Abwägungsprozesses, nach umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, kommt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zum Ergebnis, dass der Erlass der Rechtsverordnung für die Ausweisung des Wasserschutzgebietes Ordenswald für die Sicherung der Trinkwasserversorgung der Stadt Neustadt an der Weinstraße aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist, da das Wasservorkommen schutzbedürftig, schutzwürdig und schutzfähig und die Festsetzung an Hand der 50-Jahresisochrone verhältnismäßig ist.
Die komplette Abwägungsentscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sowie die Rechtsverordnung sind auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter https://sgdsued.rlp.de/ einsehbar. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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