Abteilung Schule und Sport informiert
Schulanmeldung Neustadt

- Alle Neustadter Kinder, die zwischen 1. September 2016 und 31. August geboren sind müssen am 30. September zwischen 14 und 16 Uhr in den Grundschulen der Kernstadt und der Ortsteile zur Schuleinschreibung angemeldet werden.
- Foto: Gisela Böhmer
- hochgeladen von Laura Braunbach
Neustadt. Alle Kinder mit Wohnsitz Neustadt an der Weinstraße, deren Geburtsdatum zwischen dem 1. September 2016 und dem 31. August 2017 liegt, müssen am Freitag, 30. September 2022, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr in den Grundschulen der Kernstadt und der Ortsteile zur Schuleinschreibung angemeldet werden. Bei der Anmeldung sollte eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch vorgelegt werden. Bei Kindern, die keinen Kindergarten besuchen, wird von der Schule nach der Anmeldung festgestellt, ob ein Sprachförderbedarf besteht. Zur Anmeldung ist möglichst das Kind und dessen Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Kann-Kinder (geboren nach dem 1. September 2017) werden erst in der zweiten Februarhälfte 2023 angemeldet. Fragen zur Schulanmeldung beantwortet die Abteilung Schule und Sport , Friedrichstraße 1, zu erreichen unter der Telefonnummer 06321/855-1288.
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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