Xavier Naidoo: Landgericht Mannheim eröffnet Strafverfahren wegen Volksverhetzung

Die zugelassene Klage wurde vor drei Jahren von der Staatsanwaltschaft Mannheim erhoben. (Archivbild) | Foto: Fabian Sommer/dpa
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Mannheim. Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen Xavier Naidoo eröffnet. Zugelassen wurde eine Anklage der Staatsanwaltschaft, in der dem 54-jährigen Sänger Volksverhetzung in vier Fällen vorgeworfen wird. In einem Fall geht es zusätzlich um den Vorwurf der Beleidigung. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Worum es in der Anklage geht

Nach Angaben des Gerichts soll der aus Mannheim stammende Musiker über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben. Genannt werden Texte, eine eigene Audiobotschaft sowie Verlinkungen auf eine fremde Audiobotschaft und ein Video. Außerdem soll Naidoo einen Menschen beleidigt haben, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war. In diesem Zusammenhang sollen ebenfalls Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht worden sein.

Weitere Vorwürfe zunächst nicht zugelassen

In einem zweiten Verfahren ließ das Gericht weitere Anklagepunkte wegen Volksverhetzung mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zu. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt. Darüber prüft derzeit das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Naidoo bestreitet die Vorwürfe

Die Anwälte des Musikers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Naidoo hatte in einem Entschuldigungsvideo eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. „Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue", sagte er damals. Seine Anwälte betonten zuletzt, die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten. Der Sänger lehne jegliches antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ab. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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