Mannheim kontrolliert Radfahrer und E-Scooter: Diese Regeln gelten jetzt
- In der Fußgängerzone gelten feste Regeln für Rad, E-Scooter und Lieferverkehr, damit alle sicher unterwegs sind.
- Foto: Stadt Mannheim
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Mannheim. In den kommenden Wochen spricht der städtische Ordnungsdienst in den Fußgängerzonen wieder gezielt Menschen an, die mit dem Rad oder E-Scooter unterwegs sind. Auch der Lieferverkehr steht im Fokus. Die Stadt will damit die Regeln erklären und die Sicherheit in der Innenstadt verbessern.
Die Stadtverwaltung knüpft an zwei Schwerpunktaktionen aus dem vergangenen Jahr an. Dabei hielten die Teams laut Stadt knapp 400 Rad- und E-Scooter-Fahrende an. Sicherheitsbürgermeister Dr. Volker Proffen sieht darin ein Zeichen, dass die Stadt weiter dranbleiben muss.
Was in der Mannheimer Fußgängerzone erlaubt ist und was nicht
Die Stadt nennt mehrere Regeln, die in der Fußgängerzone gelten. E-Scooter dürfen die Fußgängerzone zu keiner Tageszeit befahren. Radfahren ist nur zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt.
Für den Lieferverkehr gelten ebenfalls feste Zeiten. Lieferfahrzeuge dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren. Sie müssen ihre Geschwindigkeit anpassen. Ladezonen in den Seitenstraßen sollen frei bleiben, weil sie dem Lieferverkehr vorbehalten sind.
Außerdem betont die Stadt, dass Blindenleitsysteme unbedingt frei bleiben müssen. Das gilt nach Angaben der Verwaltung im gesamten Stadtgebiet.
So klappt die Fahrt in die Innenstadt und die Querung der Planken
Wer mit dem Rad oder E-Scooter in die Innenstadt fahren will, kann dafür laut Stadt ganztägig die parallel zu den Planken verlaufende Kunststraße oder Fressgasse nutzen.
Die Planken und die Breite Straße dürfen Menschen nur mit dem Fahrrad queren. Das geht nach Angaben der Stadt ausschließlich an diesen Stellen: zwischen O2 und O3, zwischen P2 und P3, zwischen T1 und S1 sowie zwischen I1 und H1.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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