Das Wichtigste in Kürze
Wissenswertes zur Einführung des E-Rezepts

Einführung E-Rezepte für Medikamente | Foto: pixabay/pexels
  • Einführung E-Rezepte für Medikamente
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Rheinland-Pfalz
 
Das Wichtigste zum E-Rezept in Kürze von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

  • Elektronische Rezepte sollen die Abläufe bei Ärzt:innen und Apotheken für Sie schneller machen, unnötige Wege vermeiden helfen und fälschungssicherer sein.
  • Noch nicht alle Arztpraxen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezepts. Diese dürfen ausnahmsweise zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen.
  • Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen, braucht man die App "Das E-Rezept", eine elektronische Gesundheitskarte und die PIN-Nummer von der Krankenkasse.
  • Wer kein Smartphone nutzt, kann in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck des Rezeptcodes erhalten und diesen dann vor Ort in einer Apotheke einlösen.

Mit der Einführung des elektronischen Rezepts soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden. Beim E-Rezept bekommen Sie Verordnungen für verschreibungspflichtige Medikamente in elektronischer Form statt auf rosa Papier.
Ein Szenario, bei dem Sie viel Zeit sparen können: Rezepte können Sie künftig auch online bei Ihrer Apotheke einlösen und sich Medikamente nach Hause liefern lassen, wenn die Apotheke einen Botendienst oder einen Versand anbietet. Es wird auch möglich sein, Folgerezepte von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt ohne Besuch oder nach einer Videosprechstunde an die E-Rezept-App zugeschickt zubekommen. Auch praktisch: Sie können in der App Ihre Apotheke über Ihren Medikamenten-Wunsch informieren und nachsehen, ob die Apotheke das Mittel vorrätig hat und wann Sie es dort mit dem digitalen Rezept abholen können.

Wann startet das E-Rezept?

Ab 1. Januar 2022 sollten gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Dieses Datum wurde aufgrund von technischen Schwierigkeiten nun leider erneut auf unbestimmte Zeit verschoben.
Der Hintergrund: Noch nicht alle Arztpraxen erfüllen die technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezepts. Diese dürfen zunächst weiterhin noch Papierrezepte ausstellen. Die Praxen, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, können bereits E-Rezepte ausstellen. Fragen Sie daher am besten bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nach, ob diese Ihnen ein elektronisches Rezept ausstellen können.

Was ist das E-Rezept?

E-Rezept steht für "elektronisches Rezept" und ist ein digitaler Rezeptcode, den Sie in der Apotheke gegen das verschriebene Mittel einlösen können.
Der Rezeptcode ähnelt einem QR-Code und enthält die Verordnungsdaten in digitaler Form.
Im ersten Schritt werden nur die Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt.
Das E-Rezept wird dann stufenweise ausgebaut. Künftig sollen auch u.a. Verordnungen für Betäubungsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen sowie Überweisungen für Fachärzt:innen, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Wie kann man das E-Rezept nutzen?

Um das E-Rezept nutzen zu können, muss man die App "Das E-Rezept" herunterladen. Sie ist in den gängigen Appstores von Google, Apple und auch Huawei verfügbar. Achten Sie vor dem Installieren auf den Herausgeber der App: Die offizielle App stammt von der "gematik GmbH", die der Gesetzgeber mit der Umsetzung beauftragt hat. Die E-Rezept-App läuft auf Smartphones, die den NFC-Übertragungsstandard unterstützen und mindestens iOS 14 oder Android 7 als Betriebssystem haben.
Um sich in der App anzumelden, benötigt man zusätzlich eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion (diese ermöglicht den kontaktlosen Datenaustausch, ähnlich wie bei EC-Karten) und eine PIN-Nummer. PIN und NFC-fähige Gesundheitskarte können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Von vielen Krankenkassen werden neue Karten schon länger ausgegeben. Es ist also gut möglich, dass Sie bereits eine passende Gesundheitskarte haben.
Um sich in die App einloggen zu können, müssen Sie sich mit der sog. 6-stelligen CAN-Nummer und einer PIN legitimieren. Die CAN befindet sich in der oberen rechten Ecke der Gesundheitskarte. Die PIN erhalten Sie separat von der Krankenkasse.

Was ist, wenn man kein Smartphone oder Tablet hat?

Das E-Rezept kann auch ohne Smartphone oder Tablet genutzt werden. Das E-Rezept kann von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt ausgedruckt und Ihnen auf Papier mitgegeben werden. Diesen Ausdruck können Sie dann wie gewohnt bei einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen.

Kann man das E-Rezept auch über den PC abrufen und nutzen?

Am PC wird es eine "Anwendung der Versicherten" geben. Diese ermöglicht es, E-Rezepte und Protokolle zum E-Rezept einzusehen und zu löschen. Man kann hier aber keine E-Rezepte bei Apotheken einlösen. Das geht nur mit dem Papierausdruck aus der Arztpraxis bzw. mit Ihrer Smartphone-App.

Wie soll das E-Rezept funktionieren?

Schritt 1: Die Arztpraxis erstellt nach Bedarf eine entsprechende Verordnung über das benötigte Arzneimittel. Neu ist: Die Verordnung wird nicht mehr auf rosafarbenem Papier ausgedruckt und händisch unterschrieben. Arzt oder Ärztin signieren elektronisch.
Mit der elektronischen Unterschrift werden die Informationen aus der Verordnung direkt in der Telematikinfrastruktur verschlüsselt gespeichert.
Videosprechstunden: Im Rahmen einer Videosprechstunde kann ebenfalls ein E-Rezept ausgestellt und in die App übermittelt werden. Somit müssen Sie nicht persönlich zur Arztpraxis.
Schritt 2: Sie als Patient:in entscheiden dann, ob Sie das E-Rezept auf Ihr Smartphone übermittelt oder ausgedruckt erhalten möchten. Auf dem Papierrezept ist ein 2D-Code zu sehen, der in der Apotheke einlesbar ist.
Schritt 3: Sie können das E-Rezept weiterhin direkt persönlich in der Apotheke einlösen. Der Rezeptcode wird dort gescannt. Hierbei legen Sie entweder den Ausdruck in Papierform vor oder lassen das E-Rezept von Ihrem Smartphone auslesen. Sie können das E-Rezept aber künftig auch über die App an eine Versandapotheke weiterleiten und sich von dieser beliefern lassen.
Sie können das E-Rezept außerdem direkt persönlich in der Apotheke einlösen. Der Rezeptcode wird dort gescannt. Hierbei legen Sie entweder den Ausdruck in Papierform vor oder lassen das E-Rezept von Ihrem Smartphone auslesen.

Kommt das E-Rezept auch für Privatversicherte?

Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiter in Papierform. Doch auch Privatversicherte sollen zukünftig Zugang zum E-Rezept bekommen.
Hierzu werden aktuell zwischen der gematik GmbH und dem Verband der Privaten Krankenversicherung die technischen Voraussetzungen geschaffen.

Datenschutz und Datensicherheit beim E-Rezept

Die Arztpraxis versieht das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anhand dieser Signatur kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts gegebenenfalls unbefugt verändert wurde.
Nur die verordnende Arztpraxis selbst und die Apotheke Ihrer Wahl können das E-Rezept einsehen.
Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der so genannten Telematikinfrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Sie werden automatisch 100 Tage nach der Einlösung gelöscht, können von den Versicherten aber auch vor Ablauf dieses Zeitraums eigenständig gelöscht werden.

E-Rezept kann nur einmal eingelöst werden

Da der Status eines E-Rezepts im digitalen Gesundheitsnetz zentral gespeichert wird, kann es auch nur einmal eingelöst werden.
Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert und lässt eine zweite Einlösung nicht zu.

Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

  • Das E-Rezept beendet die Zettelwirtschaft in Praxen und Apotheken, spart Zeit und Wege. Die Einlösung des Rezepts kann online erfolgen, ohne dass man die Apotheke persönlich aufsuchen muss. Über die App kann man sich anzeigen lassen, ob das gewünschte Medikament gerade vorrätig ist. Wege in die Apotheke sind nicht mehr erforderlich, sofern von diesen auch ein Lieferdienst angeboten wird.
  • Eine direkte Weiterleitung an Online-Apotheken ist ebenso möglich. Bislang musste man für verschreibungspflichtige Arzneimittel das Papierrezept vorab per Post an die Versandapotheke schicken.
  • War man in einem Quartal bereits in der Arztpraxis, kann das Folgerezept direkt von der Praxis in der E-Rezept-App übermittelt werden. E-Rezepte können zudem auch im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden.
  • Auch Rezepte Dritter, z.B. pflegebedürftiger Verwandter oder auch Heimbewohner:innen, können eingelöst werden, wenn man sie in die App lädt.
  • Kürzere Wartezeiten in der Apotheke: Kein langes Eingeben oder Kopieren von Papierrezepten mehr nötig.
  • Durch die Verknüpfung mit weiteren digitalen Anwendungen, wie dem E-Medikationsplan (eMP), wird mehr Sicherheit erreicht. Fachärzt:innen und Apotheker:innen können gefährliche Wechselwirkungen schneller erkennen.
  • Das E-Rezept ist fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren oder versehentlich beschädigt werden./ps
Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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