Profis im Garten: Steuertipps für Gartenliebhaber

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Steuern. Im Garten ist immer was zu tun. Warum nicht mal Profis ranlassen? Für haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen kann es bis zu 5200 Euro Steuerbonus im Jahr geben. „Egal, ob das Grundstück gepachtet, gemietet, kostenlos überlassen oder Eigentum ist, der Bonus senkt direkt die fällige Steuer – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz“, erklärt Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Routinearbeiten bringen als haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerabzug
Ein Garten braucht regelmäßige Pflege. Rasen mähen, Hecken schneiden und Unkraut jäten gehören zum Pflichtprogramm. Erledigen Dienstleister die Reinigungs- und Pflegearbeiten daheim und im genutzten Garten, lassen sich im Jahr 2025 insgesamt 20.000 Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Davon berücksichtigt das Finanzamt 20 Prozent. So sind bis zu 4000 Euro Steuerersparnis möglich. „Selbst die Kosten für das Reinigen des Gehwegs vor dem Grundstück sind begünstigt. Ob der Garten zum Haupt- oder Nebenwohnsitz gehört oder ein Schrebergarten ist, spielt keine Rolle“, ergänzt Bauer.
Steuerbonus für einmalige Arbeiten
Nicht jeder hat einen grünen Daumen, träumt jedoch von einem schönen Garten. Gestalten Profis die grüne Oase, gibt es auch dafür einen Steuerbonus. Wenn Fachleute einen Gartenteich anlegen, einen Carport bauen, die Wege neu pflastern, einen Zaun errichten, die Terrasse überdachen oder eine Sonnenmarkise anbringen, sind bis zu 6000 Euro Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten pro Haushalt im Jahr anerkannt. Hiervon rechnet das Finanzamt 20 Prozent auf die Steuerschuld an, also maximal 1200 Euro. Die Ausgaben zählen genauso wie für Reparaturen oder Renovierungen in der Wohnung.
Wichtig: Eine detaillierte Rechnung
Wie erhält man die Steuerermäßigung? „Sie müssen die Rechnung der Dienstleister per Überweisung begleichen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an“, erläutert Bauer. In der Rechnung müssen die Kosten detailliert aufgeschlüsselt sein. Dann werden jeweils die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten inklusive Umsatzsteuer addiert und in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen für das jeweilige Jahr eingetragen. Hat die Firma auch Grünschnitt entsorgt? Auch dieser Posten gehört dazu genauso wie Treibstoff, Dünge- oder Reinigungsmittel. Außen vor bleiben aber die Kosten für Materialien wie Erde, Pflanzen oder Steine.
Anerkannt sind sogar Aufwendungen für Hausmeisterservice und Handwerker im selbst genutzten Ferienhaus in Spanien oder in einem anderen EU-Land, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Offen ist noch, ob das auch für eine Immobilie in der Schweiz gilt. Das Finanzgericht Köln hält das für möglich (Az. 7 K 1204/22). Jetzt muss der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden (Az. C-223/25).
Noch unsicher, wie alles richtig in die Steuererklärung einzutragen ist? Bundesweit helfen die Berater in den Lohnsteuerhilfevereinen für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag und prüfen auch den Steuerbescheid.red
Weitere Informationen:
Weitere Informationen und Anschriften der Beratungsstellen finden Interessierte unter: www.bvl-verband.de
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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