Schaben und Schimmel in Gaststätte: Gericht verhängt hohe Geldstrafe

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Ludwigshafen. Das Amtsgericht Neustadt hat entschieden, dass ein Friesenheimer Gastronom 4.000 Euro Strafe zahlen muss. Das Gesundheitsamt hatte im Herbst in seiner Gaststätte einen Schädlingsbefall festgestellt. Außerdem fanden die Kontrolleure Beläge auf einzelnen Arbeitsflächen, in denen sich Keime und Schimmelpilze ausbreiten konnten.
Das Gericht verhängte nicht nur eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro. Zudem wurde Vermögen eingezogen in Höhe von 2.000 Euro für Einnahmen, die aus der Straftat erlangt wurden. Hinzu kam eine 500-Euro-Geldbuße.
Im Oktober vergangenen Jahres hatten Kontrolleure des Gesundheitsamt das Restaurant in einem unhygienischen Zustand angetroffen. Die erheblichen Mängel wurden dokumentiert und zur Anzeige gebracht.
Die Kontrolleure fanden unter anderem einen massiven Schädlingsbefall vor. Tote Schaben lagen auf dem Arbeitsbereich. Einige Oberflächen, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren mit Schleimbelägen und Schimmel verschmutzt. Damit entsprachen Lagerung sowie Verarbeitung von Lebensmitteln, Speisen und Getränken nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie waren nicht für den Verzehr geeignet.
Der Betrieb wurde daraufhin vorübergehend geschlossen. Bereits bei vorherigen Besuchen der Lebensmittelkontrolleure gab es mehrere Beanstandungen wegen der Hygienezustände. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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