Mehr Unfälle durch E-Roller: Strengere Regeln in Ludwigshafen ab April
- Neue E-Scooter-Regeln ab April 2026: Das ändert sich jetzt in Speyer
- Foto: Thares2020/stock.adobe.com
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Ludwigshafen. Härtere Strafen, klare Regeln fürs Abstellen und die Nutzung bestimmter Verkehrswege. Ab 1. April gelten für E-Scooter bundesweit strengere Vorgaben. Kommunen können das Parken nun ohne Sondersatzung regeln. Fahrer erwartet höhere Bußgelder und mehr Regeln im Verkehrsraum.
Grund für die Neuauflage der EKV ist, dass in vielen Städten weiterhin Roller im Free-Floating-System an ungeeigneten Orten abgestellt werden. Mütter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer kommen oft nicht mehr vorbei. Die Fahrzeuge werden zur Stolperfalle, vor allem für Blinde und behindern den Verkehr. Außerdem nahmen die Unfälle mit E-Rollern weiterhin in der bundesweiten Statistik stark zu.
Neue E-Scooter-Regeln ab April 2026
Das Vermieten von Fahrrädern und E-Rollern wird mit der EKV neu geregelt. Das Abstellen außerhalb von Stationen gilt künftig nicht mehr als gewöhnliches Parken. Städte und Gemeinden können daher verbindlich festlegen, wo geliehene Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.
Die Stadt Ludwigshafen war bereits 2024 einen anderen Weg gegangen. Die E-Scooter wurden in die Sondernutzungssatzung aufgenommen. Seit dem 1. April dürfen E-Scooter nur noch auf ausgewiesenen Abstellflächen geparkt werden, die von Städten wie Ludwigshafen genau festgelegt und gekennzeichnet sind. Die Verleihfirmen verpflichten sich, freies Abstellen zu unterbinden. Technisch wird das häufig über GPS in den Apps umgesetzt: Der Verleih kann außerhalb der erlaubten Flächen nicht beendet werden.
Mit der neuen Verordnung können Kommunen nun auch ohne eine entsprechende Sondernutzungssatzung anders sanktionieren und Verleiher verpflichten.
E-Scooter gelten im Verkehrsraum jetzt als Fahrräder
Eine weitere Neuerung betrifft die Verkehrszeichen: E-Scooter werden künftig wie Fahrräder und Pedelecs behandelt. Zusätzliche Schilder für E-Roller sind nicht mehr nötig. Das Zusatzzeichen „Rad frei“ gilt nun auch für E-Scooter, die überall dort fahren dürfen, wo Radwege sind.
Gehwege oder Fußgängerzonen, die für Radfahrer freigegeben sind, können jetzt auch von E-Scooter-Fahrern genutzt werden. Sie dürfen zudem den Grünpfeil an Ampeln verwenden, der speziell für Radfahrer gilt. Wie Radfahrer dürfen sie nur nebeneinander fahren, wenn sie niemanden behindern. Beim Abbiegen muss ein Handzeichen gegeben werden.
Die Verordnung legt außerdem fest, dass nur eine Person auf dem Roller fahren darf. Es gilt eine Promillegrenze von 0,5 sowie 0,0 für Personen unter 21 Jahren.
Schilder für E-Scooter-Fahrer
Dennoch bestehen weiterhin Unfallgefahren, da die Roller oft mit bis zu 20 km/h unterwegs sind. Einige Städte führen deshalb bereits Verbote für E-Scooter in verkehrsberuhigten Innenstädten ein oder auf Gehwegen, die von Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt werden. Städte wie Kaiserslautern bringen an solchen Orten entsprechende Verbotsschilder an.
Höhere Verwarnungsgelder bei Verstößen
Auch bei Verstößen ändern sich einige Regelungen: Wer mit einem E-Scooter unerlaubt auf Gehwegen fährt, muss künftig mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen, da diese an die Bußgelder für Radfahrer angepasst werden. Außerdem soll das Bußgeld für das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter auf 25 Euro steigen. Für Rotlichtverstöße, Tuning, Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es bereits hohe Bußgelder von bis zu 150 Euro.
Ein weiteres Bundesgesetz sieht zudem vor, dass Geschädigte nach Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen künftig leichter Schadensersatz geltend machen können.jg
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.