Klage des AfD-Kandidaten zur OB-Wahl in Ludwigshafen: Gericht gibt Fall ab
- Über Joachim Pauls Klage gegen seine Nichtzulassung zur OB-Wahl in Ludwigshafen muss jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz entscheiden. (Archivbild)
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Ludwigshafen. Im Streit um die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen geht das Verfahren des AfD-Politikers Joachim Paul vorerst an ein anderes Gericht. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat seine Klage nicht selbst entschieden und den Fall an das Verwaltungsgericht Koblenz verwiesen.
Paul hatte juristisch gegen seine Nichtzulassung zur OB-Wahl in der zweitgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz geklagt. Mit dem Schritt vor das Gericht wollte er erreichen, doch noch als Kandidat berücksichtigt zu werden.
Gericht sieht Koblenz als zuständig
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Neustadt ist für das Verfahren das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Wohnsitz hat. Da Joachim Paul in Koblenz lebt, müsse dort auch über die Klage entschieden werden.
In dem Verfahren richtet sich Paul gegen eine Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Die Behörde hatte zuvor eine Entscheidung im Zusammenhang mit seiner Kandidatur getroffen.
Mehrere Rückschläge für den AfD-Politiker
Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hatte Paul die Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl verweigert. Begründet wurde dies mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue.
Mit seinem Protest gegen diese Entscheidung war der Landtagsabgeordnete bereits bei mehreren Stellen ohne Erfolg geblieben.
Die Wahl selbst ist längst entschieden. Der CDU-Politiker Klaus Blettner gewann die Abstimmung im Oktober und hat das Amt als Oberbürgermeister bereits angetreten. dpa/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |