Einbürgerung im Landkreis: 67 Menschen erhalten deutsche Pässe
- Bei einer feierlichen Einbürgerung im Kreishaus erhalten Menschen ihre Urkunden und werden deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
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Landau. Für 67 Menschen im Landkreis Südliche Weinstraße beginnt ein neues Kapitel mit vollem Wahlrecht und allen Rechten und Pflichten als Deutsche. Landrat Dietmar Seefeldt hat am Dienstag im Kreishaus die Einbürgerungsurkunden übergeben.
47 Erwachsene und 20 Minderjährige erhielten die deutsche Staatsangehörigkeit. 14 von ihnen sind bereits in Deutschland geboren. Die Menschen haben Wurzeln in 25 Ländern.
Landrat Seefeldt wirbt für Vielfalt und Beteiligung
Seefeldt betonte bei der Feierstunde die Bedeutung von Vielfalt und rief dazu auf, aufeinander zuzugehen. Er ermutigte die Eingebürgerten außerdem, ihr aktives und passives Wahlrecht zu nutzen und sich zum Beispiel über Vereine in die Gesellschaft einzubringen.
Wie die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mitteilt, behalten die Eingebürgerten neben der deutschen noch eine zweite Staatsangehörigkeit. Diese stammt aus einem der folgenden Staaten: Ägypten, Vereinigte Staaten, Australien, Brasilien, Bulgarien, Eritrea, Indien, Irak, Iran, Kenia, Kirgisistan, Kosovo, Kuba, Nordmazedonien, Neuseeland, Österreich, Philippinen, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Syrien, Togo und Türkei.
Musikalisch begleiteten Gerhard Betz und Sergej Igonin die Einbürgerungsfeier am Klavier und an der Geige. Auch die deutsche Nationalhymne war zu hören.
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gelten bundesweit einheitliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Dazu zählen unter anderem ein auf Dauer angelegter Aufenthalt in Deutschland, mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie ausreichende Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Außerdem müssen Antragstellende ihren Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig sichern. Seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gilt die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Damit müssen Menschen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |