Mitunter gibt's mehr Platz vor den Lokalen in Karlsruhe
Gastronomie im Blick: Ausnahme-Verlängerung

Genuss vor dem Lokal - hier in Durlach - auf temporär gewandelten Parkflächen: Etliche Gastronomen in Durlach und Karlsruhe hatten im vergangenen Jahr „Sondernutzungsgenehmigungen“ beantragt, die das Ordnungs- und Bürgeramt nach Einzelprüfung genehmigte | Foto: www.jowapress.de
  • Genuss vor dem Lokal - hier in Durlach - auf temporär gewandelten Parkflächen: Etliche Gastronomen in Durlach und Karlsruhe hatten im vergangenen Jahr „Sondernutzungsgenehmigungen“ beantragt, die das Ordnungs- und Bürgeramt nach Einzelprüfung genehmigte
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Gastronomie. Angesichts der Beibehaltung einer konsequenten Strategie zur Eindämmung der Infektionszahlen ist davon auszugehen, dass auch weiterhin mit umfangreichen Einschränkungen im Gastronomiebereich zu rechnen ist. Betriebe in Karlsruhe haben aber die Möglichkeit, sofern es die dann gültige Corona-Verordnung zulässt, im Innenbereich weggefallene Sitzplätze auch über den 31. März hinaus kompensieren zu können – im Außenbereich.

Der Gemeinderat in Karlsruhe hat sich mit dem Thema vergangene Woche befasst – erfreulicherweise mit deutlicher Zustimmung. „Die erweiterte Nutzung von Außenbestuhlungsflächen ist für die Umsätze in der Gastronomie extrem wichtig, da sich sonst häufig die Frage nach der betriebswirtschaftlichen Tragbarkeit des Betriebes stellt“, so die Begründung in der Beschlussvorlage, die auch die B-Zentren Durlach und Mühlburg einschließt. Sollten Parkplätze für eine entsprechende Außengastronomie „gewandelt“ werden, sei das eine „Sondernutzung“, die von der Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall zu genehmigen ist.

Sondernutzungserlaubnis nötig
Die gewerbliche Nutzung öffentlicher Flächen bedarf auch in Karlsruhe einer Sondernutzungserlaubnis. Gastronomen steht dabei grundsätzlich lediglich der vorhandene Gehweg als Sondernutzungsfläche zur Verfügung. Um Fußgängern jedoch genügend Platz zu lassen, muss eine Restbreite des Gehweges von mindestens 1,60 Metern verbleiben.

Ist das Interesse da? Das „Wochenblatt“ fragte nach: Dem Ordnungs- und Bürgeramt liegen aktuell rund 30 schriftliche Anträge auf Erteilung einer „Sondernutzungserlaubnis“ vor. Die Erteilung einer Genehmigung wurde in Absprache mit den Antragstellern auf Grund der unklaren Öffnungsperspektive zunächst zurückgestellt. Jedoch kann die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen „seitens des Ordnungs- und Bürgeramtes jeweils kurzfristig erteilt werden“, so die Auskunft. Deshalb wurden bislang noch keine Sondernutzungsgenehmigungen über den 31. März hinaus erteilt.

Mehr Platz im Außenbereich
Mehr Platz draußen, mitunter auch auf „gewandelten“ Parkflächen: Im vergangenen Jahr hatten sich etliche Lokale um solch eine „Sondernutzungserlaubnis“ bemüht, ob „Gold“ in der Karlsruher Oststadt, „Deli Burgers“, „La Rose“, „Hubräumle“ oder „Café Trova-il-Tempo“ in Durlach. In diesem Jahr wurden rund 50 weitere Anfragen beantwortet, so das Ordnungs- und Bürgeramt. „Unter Berücksichtigung der weiter anhaltenden Sondersituation durch die Corona-Pandemie werden Anträge auf Erweiterung der Außenbestuhlungsflächen – auch auf Parkplätzen – im Rahmen des rechtlich Vertretbaren wohlwollend geprüft.“

Allerdings würden Parkflächen nur im Rahmen einer Einzelfallentscheidung als Sondernutzungsfläche genehmigt. Dabei geht’s dann auch um die Betrachtung der „verkehrlichen Bedeutung“ oder eine mögliche Gefahrenlage durch den fließenden Verkehr. Dass beim Aufstellen von Tischen und Stühlen auch gaststättenrechtliche Aspekte erfüllt sein müssen, versteht sich dabei von selbst.

Infos: Die Verlängerung der Ausnahme sieht nun vor, Zelte, Aufbauten, frei stehende Markisen oder ähnliches (auch Heizstrahler) bis 31. Juli zunächst weiter aufbauen zu dürfen, www.karlsruhe.de

Autor:

Jo Wagner

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