Die Kennzeichnung ist so eine Sache: Hilft das "Regionalfenster" weiter?
Wie „regional“ ist eigentlich „regional“?

Foto: Gustai/Pixelgrün
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Bezeichnung. Ist die derzeit angebotene Kartoffel noch aus der Region, wenn sie 100 Kilometer gereist ist? Ist der deutsche Spargel vom Bauern nebenan oder doch vorher durch halb Europa gereist? Darf der Handel „regionale“ Erdbeeren aus Treibhäusern aus unseren Nachbarländer verkaufen?

Fragen, die sich Kunden immer häufiger stellen. Aber wer zieht die geografische Grenze zwischen regional und ganz weit weg? Die Verwendung des Begriffes „regional“ ist wohl fast beliebig verwend- und definierbar. Problem: Es gibt keine rechtsverbindlichen Mindeststandards und kein amtliches Prüfsiegel für Regionalprodukte. Bei verarbeiteten Produkten genügt sogar die Information, für wen das Produkt hergestellt und wo es verpackt wurde. Angaben zum Herkunftsland sind bei ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Genauso verhält es sich bei der geografischen Definition des Begriffes "regional": Ob nur der Bauer nebenan oder der Gemüsehof am anderen Ende des Bundeslandes zur Region gehört, so die „ARAG“-Experten, bestimmt der Handel weitestgehend selbst.

Um dem wachsenden Trend, regional einzukaufen, Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung zwar das so genannte "Regionalfenster" eingeführt, allerdings ist es eine freiwillige Kennzeichnung. Rund 4.200 Lebensmittel, Blumen und Zierpflanzen deutschlandweit tragen dieses Zeichen. Dank dieser freiwilligen Kennzeichnung - mit unterstützung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - können Käufer feststellen, woher die Hauptzutaten eines Produkts stammen, wo diese verarbeitet wurden.

Hersteller, die es nutzen, müssen sich zertifizieren lassen. Produkte, die nur aus einer einzigen Zutat bestehen, müssen danach zu 100 Prozent aus einer genau definierten Region stammen. Bei verarbeiteten Produkten werden die Herkunft der Hauptzutaten und ihr Verarbeitungsort angegeben. Allerdings weisen Experten einschränkend darauf hin, dass dieses Zeichen nicht gesetzlich geschützt ist - und bei Fleischprodukten mit der regionalen Kennzeichnung muss das Tier nicht etwa sein ganzes Leben in der Region verbracht haben, sondern lediglich den letzten Teil der Mast. (rj)

„Wochenblatt“-Tipp: Wer also sicher sein will, dass die Kartoffel auch vom benachbarten Acker stammt, sollte direkt auf dem Hof einkaufen oder genau nachfragen, woher das „regionale“ Produkt kommt.

Autor:

Jo Wagner

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