Brütende Vögel nicht stören
NABU: Mit Heckenschnitt bis Juli warten

Jungamsel | Foto: NABU Karlsruhe/R. Grau

Karlsruhe … – Der NABU (Naturschutzbund) Karlsruhe bittet alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer, sich mit dem Hecken- und Strauchschnitt noch zu gedulden. „Bis in den Frühsommer brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert den Nachwuchs der fröhlichen Sängerschar. Vogeleltern können so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben“, erklärt Vogelfreund Artur Bossert. Frühestens nach dem „Johannistag“ am 24. Juni sollte geschnitten werden, wenn die meisten Nachkommen flügge sind – besser erst im Juli.

Denn manche Gartenvögel brüten mehrmals im Jahr. „Sind die ersten Jungen aus dem Haus, machen sich die Eltern vieler Vogelarten an eine zweite und dritte Brut. Die Brutsaison endet daher für Gartenvögel wie Kohl- und Blaumeise erst im August“, erläutert Bossert. Vor dem Schnitt sollten Hecken immer gründlich auf besetzte Nester geprüft werden. Ein weiterer Nachteil des frühen Heckenschnitts: „Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige und Laub fehlen.“ Außerdem werden mit einem frühen Rückschnitt häufig Blüten entfernt, die Insekten Nahrung bieten.

Nistkastenbesitzerinnen und -besitzern rät Bossert: „Nach der ersten Brut muss dieser nicht gesäubert werden. Nur wenn mit absoluter Sicherheit über etwa fünf Tage hinweg kein Vogel ein- und ausfliegt, kann man die Nisthilfe reinigen. Grundsätzlich ist das Entfernen eines Nestes eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz.“

Wenn die Jungvögel flügge werden, sitzen und hüpfen häufig einsam und hilflos wirkende Vogelkinder am Boden herum, die herzzerreißend rufen. Damit sie nicht verloren gehen, senden die Jungvögel lautstark GPS-Koordinaten an ihre Vogeleltern aus – sogenannte „Standortlaute“. Bossert betont: „Die Vogeljungen rufen nie uns Menschen um Hilfe, auch wenn das vielleicht so klingen mag“. Der NABU Karlsruhe appelliert daher an Spaziergänger und Gartenbesitzerinnen, Jungvögel an Ort und Stelle zu lassen. Die Jungen mancher Vogelarten wie Enten, Kiebitze oder Amseln verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Die unerfahrenen und im Fliegen noch etwas ungeübten „Nestflüchter“ sitzen dann im halbhohen Geäst oder auf dem Boden. Dort werden sie aber weiterhin von ihren Eltern versorgt.

„Nicht selten fallen sie dann natürlichen Feinden zum Opfer, was Teil der Natur ist“, sagt Bossert. Lediglich wenn Jungtiere etwa auf der Straße säßen, sollte man sie an einem geschützten Ort nahe des Fundorts absetzen, empfiehlt der NABU Karlsruhe. Vogeleltern nehmen ihre Brut nach menschlichem Kontakt problemlos wieder an. Auf keinen Fall sollten aus dem Nest gefallene Jungvögel mit nach Hause genommen werden. „Wer versucht, Vogel-Eltern zu ersetzen, wird meistens scheitern. Schließlich fliegt ein Meisenpaar täglich über 600 Mal zum Füttern ein“, sagt Bossert.

Autor:

Anita Beha, NABU Karlsruhe aus Karlsruhe

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