Waffen- und Messerverbot in Karlsruhe verlängert – diese Regeln gelten am Marktplatz

Marktplatz Karlsruhe - Blick aufs Rathaus | Foto: Paul Needham
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Karlsruhe. Am Marktplatz und am Schlossplatz in Karlsruhe gilt weiterhin ein Waffen- und Messerverbot. Die Stadt hat die Regelung bis zum 16. April 2027 verlängert. Für Besucher bedeutet das: Wer sich dort aufhält, muss bestimmte Zeiten und Vorschriften beachten – sonst drohen hohe Bußgelder.

Wo das Verbot gilt

Das Verbot betrifft den Bereich rund um den erweiterten Marktplatz und den Schlossplatz. Das Gebiet gilt weiterhin als sogenannter „gefährlicher Ort“, weshalb besondere Sicherheitsregeln gelten.

Diese Zeiten gelten jetzt
Das Mitführen von Waffen und Messern ist zu folgenden Zeiten untersagt:

  • Sonntag bis Donnerstag: 14:00 bis 1:00 Uhr (am Folgetag)
  • Freitag und Samstag: 14:00 bis 6:00 Uhr (am Folgetag)

Außerhalb dieser Zeiten gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen.

Hohe Strafen bei Verstößen

Die Einhaltung der Verbotszone wird regelmäßig von der Polizei kontrolliert. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen
Das Verbot gilt nicht für alle. Ausnahmen sind möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – zum Beispiel bei Handwerkern, die Messer für ihre Arbeit benötigen.

Warum es die Verbotszone gibt
Grundlage für die Regelung ist die Einstufung des Bereichs als „gefährlicher Ort“ durch die Polizei. Diese wurde erneut bestätigt und bis 2027 verlängert. Die Stadt hat daraufhin die bestehende Verordnung angepasst.

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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