Pauschale Beihilfe Beamtinnen und Beamte
Landesregierung will bereits ab 2023 pauschale Beihilfe einführen

BBW warnt vor Folgen dieser Pläne: Bald ein neuer Fall für Karlsruhe?

Die grüne-schwarze Landesregierung will vom kommenden Jahr an als weiteren Baustein in der Krankheitsvorsorge im Beamtenbereich eine pauschale Beihilfe einführen. Damit soll sichergestellt werden, dass Beamtinnen und Beamte, die sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, nicht länger den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ihrer Versicherung bezahlen müssen. Der BBW warnt vor den Folgen dieser Pläne. „Sie sind nichts anderes als ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung, kommen das Land teuer zu stehen und sind mit großer Wahrscheinlichkeit nicht verfassungskonform“, sagt BBW-Chef Kai Rosenberger. Er setzt sich für eine gerechtere Lösung ein.

Die Position des Beamtenbunds zur geplanten Einführung einer pauschalen Beihilfe hat BBW-Chef Rosenberger wie folgt zusammengefasst:
Der BBW ist keinesfalls dagegen, dass man den Beamtinnen und Beamten hilft, die derzeit freiwillig gesetzlich krankenversichert (GKV) versichert sind und sowohl den AG- als auch den AN-Anteil selbst tragen müssen. Wir setzen uns für eine gerechtere Lösung (als das sog. Hamburger Modell) ein und können darin keine vernünftige Lösung erkennen, dass künftig hauptsächlich die vermeintlichen Kostenträger unter den Beamtinnen und Beamten in die GKV abgeschoben werden sollen und in der Folge damit sowohl die GKV als auch der Steuerzahler belastet werden.

Die etwa 4.200 Personen (1,3% aller Beihilfeberechtigen in BW) sind in der Regel nur deshalb gesetzlich krankenversichert, weil sie entweder ein Handicap haben und in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen nicht unerheblichen Risikozuschlag zahlen müssten oder aber sie sind sehr kinderreich. Kinder werden in der GKV kostenlos mitversichert, in der PKV muss für jeden „Kopf“ ein Beitrag gezahlt werden.

Im Gegensatz zur PKV, die nachhaltig wirtschaftet, ist die GKV alles andere als wirtschaftlich. Hier entstehen regelmäßig hohe Defizite, die durch Steuermittel des Bundes ausgeglichen werden. Im laufenden Jahr 2022 beträgt der Bundeszuschuss für die GKV sage und schreibe 28,5 Mrd Euro. Das heißt nichts anderes, als dass für jeden GKV-Versicherten ein Zuschuss aus Steuermitteln fällig wird.
Den Anspruch auf Beihilfe für den Personenkreis, der sich gesetzlich krankenversichert, künftig als pauschale Beihilfe in Höhe eines AG-Anteils zur GKV zu bezahlen, kommt das Land als Dienstherr deutlich teurer. In der Presse war zu lesen, dass man von 13,8 Mio Euro pro Jahr ausgeht. Dies gilt jedoch nur für das erste Jahr der Einführung (also für 2023). Diese Kosten werden jedes Jahr weiter ansteigen und nach Berechnungen des Staatsministeriums vom 05.02.2021 in vierzig Jahren ca. 133 Mio Euro/Jahr betragen.

Mit diesen Mehrkosten könnte das Land problemlos für alle von einem Handicap (Behinderung, chronische Erkrankung o. ä.) betroffenen Kolleginnen und Kollegen sämtliche Risikozuschläge der privaten Krankenversicherungen übernehmen, ohne dass zusätzlich die GKV und damit auch der Steuerzahler belastet werden.
Das Ansinnen des BBW richtet sich aber auch deshalb gegen das so genannte Hamburger Modell, weil mit diesem auch nach Ansicht einiger Politiker in BW sehr wohl der Weg für eine Einheits- oder Bürgerversicherung bereitet werden soll. Die FDP nennt beispielsweise das Hamburger Modell ein Trojanisches Pferd auf dem Weg zu einer Einheits- oder Bürgerversicherung. Nur Bundesländer, in denen die Linken, die SPD oder die Grünen den Ministerpräsidenten stellen, haben das Hamburger Modell eingeführt. Alle genannten Parteien eint das Ziel einer Einheits- oder Bürgerversicherung. Für unser Gesundheitssystem wäre dies fatal, da jede Arzt- oder Zahnarztpraxis dann durchschnittlich auf 54.000 Euro Mehrumsatz pro Jahr verzichten müsste. Dieses Geld würde dann für die Anschaffung oder Erneuerung der notwendigen medizinischen Infrastruktur in den Praxen fehlen und unser Gesundheitssystem, welches weltweit zu den besten gezählt wird, würde zwangsläufig darunter leiden (sofern nicht die Beitragssätze drastisch erhöht würden). Unser Gesundheitssystem, welches aus den beiden positiven miteinander konkurrierenden Säulen GKV und PKV besteht, gilt weltweit als eines der besten. Weshalb dann dieses Gesundheitssystem angreifen? Never change a winning system!
Wir wehren uns auch gegen die Behauptung, dass das Hamburger Modell als „echtes Wahlrecht“ für die Beamtenschaft nur Vorteile bringe. Deshalb weisen wir auch stets darauf hin, dass dieses so genannte Wahlrecht eine Einbahnstraße ist, da ein Rückwechsel in die PKV ausgeschlossen wird. Im Übrigen hat sich der BBW in den letzten Jahren intensiv und erfolgreich für Öffnungsaktionen der PKV eingesetzt, so dass jeder freiwillig GKV-versicherte Beamte, die Möglichkeit hatte, in eine PKV zu wechseln, bei der in der Regel der Beitrag dann niedriger gewesen wäre als dieser in der GKV war.

Außerdem werden durch das Hamburger Modell Insellösungen geschaffen. Bislang haben nur fünf Bundesländer das Hamburger Modell, BW würde das sechste. Das bedeutet, dass zehn Bundesländer und der Bund keine pauschale Beihilfe kennen und sie derzeit auch deren Einführung nicht planen. Wer sich in Baden-Württemberg als Beamtin/Beamter künftig für die GKV entscheidet, hat dann ein Problem, wenn er in ein Bundesland ohne Hamburger Modell wechselt oder eben zur Bundesverwaltung.

Eines unserer wichtigsten Ziele ist eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Alimentation und der Fürsorge. Der Verband der PKV hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Einführung des sog. Hamburger Modells in Baden-Württemberg mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Beamtenstatus untersucht. Dieses top aktuelle Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg im Hinblick auf Art 33 Abs. 5 GG auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Basierend auf der Rechtsprechung des BVerfG kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der Dienstherr seine Pflicht zur Alimentation und Fürsorge nicht auf Dritte (hier GKV) delegieren darf, deren Leistungsumfang er nicht bestimmen kann. Die grün angeführte Landesregierung hat bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 ein Gesetz erlassen, dessen Maßnahmen aus verfassungsrechtlichen Gründen zum größtenteils wieder korrigiert werden mussten. Wir warnen davor, hier völlig überstürzt ein weiteres Gesetz zu verabschieden, das möglicherweise nicht verfassungskonform ist.
Quelle: Aktuelles BBW Beamtenbund Baden-Württemberg

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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