Wegen Corona
Baden-Württemberg verschiebt alle schulischen Abschlussprüfungen

Symbolbild | Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Baden-Württemberg. Das baden-württembergische Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat bekannt gegeben, dass die Abiturprüfungen 2020 und alle weiteren schulischen Abschlussprüfungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verschoben werden - vorerst in den Monat Mai.

Folgender neuer Terminplan ist damit für die einzelnen zentralen Abschlussprüfungen vorgesehen:

Abiturprüfungen allgemein bildende Gymnasien:

  •  Hauptprüfungstermine vom 18. bis zum 29. Mai 2020,
  • erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 26. Juni 2020,
  • aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
  • bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
  • mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020

Realschulabschlussprüfungen

  • Hauptprüfungstermine vom 20. bis 28. Mai 2020
  • erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 23. Juni 2020,
  • aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann
  • bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September
  • mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020

Werkrealschulabschlussprüfungen

  • Hauptprüfungstermine vom 20. bis 27. Mai 2020,
  • erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 22. Juni 2020,
  • aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
  • bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September
  • mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020

Hauptschulabschlussprüfungen

  • Hauptprüfungstermine vom 16. bis 24. Juni
  • erster Nachtermin 6. bis 8. Juli 2020,
  • aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann, bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
  • mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020

Berufliche Schulen
Für die beruflichen Schulen (auch für die beruflichen Gymnasien und die Berufsoberschulen)wird das terminliche Gesamttableau ebenfalls so angepasst, dass alle zentralen
Prüfungen erst ab 18. Mai anberaumt werden.
Die Terminierung der Prüfungen der Berufsschulen muss noch im Einvernehmen mit
den Kammern erfolgen.

Durch die Kultusministerkonferenz werde sichergestellt, dass auch mit dem neuen Zeitplanfür die Abschlussprüfungen eine termingerechte Bewerbung für bundesweit oder örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist. Gleiches gilt für den Zugang
zur beruflichen Ausbildung.

Alle außerunterrichtlichenVeranstaltungen bis Schuljahresende untersagt sind. Dies umfasst alle
Studien- und Klassenfahrten im lnland wie in das Ausland sowie alle Schüleraustausche. Die hierdurch verursachten Stornierungskosten werden vom Land übernommen.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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