Erneutes Statement des HSV-Aufsichtsrates zur Personalie Kuntz

Stefan Kuntz bei der Abschieds-Pressekonferenz in Kaiserslautern vor ziemlich genau zehn Jahren | Foto: Foto: Jens Vollmer
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Das Kontrollgremium der HSV Fußball Management AG äußert sich am Montag, 26. Januar 2026, erneut und aktualisiert zu den jüngsten Medienberichten über das Ausscheiden von Stefan Kuntz, ehemaliger Spieler und Vorstandsvorsitzender des 1. FC Kaiserslautern, als HSV-Vorstand zum 31. Dezember 2025. Die von Stefan Kuntz in der letzten Woche verbreiteten Aussagen zu den Hintergründen seines Ausscheidens sollen - so der Aufsichtsrat in einem öffentlichen Statement auf der HSV-Homepage - eine weitere Richtigstellung erfordern.

Der HSV bestätigt erneut, dass es glaubhafte Hinweise für schwerwiegende Pflichtverletzungen gäbe. Ein Fehlverhalten, das zu internen Ermittlungen führte, sei von von mehreren Hinweisgebenden unabhängig voneinander glaubhaft geschildert worden und umfasse zahlreiche schwerwiegende Pflichtverletzungen, die "jeden verantwortungsvollen Aufsichtsrat zum Handeln" veranlassen müssten. Nicht nur wegen der in solchen Fällen geltenden (arbeitsrechtlichen) Fristen, sondern auch die Verantwortung für die beim HSV tätigen Mitarbeitenden und die Verteidigung der Werte des HSV hätten ein rasches und konsequentes Handeln des Aufsichtsrates erfordert.

Die wiederholte Behauptung, Stefan Kuntz sei über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht informiert worden und habe keine Möglichkeit erhalten, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften, sei unwahr und könne durch den HSV bewiesen werden. Am 18. Dezember sei Stefan Kuntz förmlich über die Untersuchung informiert worden und am 19. Dezember seinen damaligen Anwälten in anonymisierter Form die Inhalte sämtlicher bis dahin vorliegender Zeugenaussagen mitgeteilt worden.

Nachdem Stefan Kuntz am 20. Dezember (am Rande eines Heimspiels gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrates) mitgeteilt habe, Stellung nehmen zu wollen, seien ihm über seine Anwälte zwei Termine (22./23. Dezember) für die Anhörung angeboten worden. Hierauf seien weder Stefan Kuntz noch seine Anwälte eingegangen. In der Folge habe der HSV-Aufsichtsrat auf Wunsch von Stefan Kuntz bis zum 27. Dezember zwei weitere konkrete Anhörungstermine unterbreitet, die von Stefan Kuntz oder seinen Anwälten verschoben oder abgesagt worden seien. Am 27. Dezember habe Stefan Kuntz über einen Wechsel seiner Anwälte informiert und  um einen Anhörungstermin am 29. Dezember ab 11 Uhr gebeten. Diesen Termin habe der Aufsichtsrat gegenüber den neuen Anwälten bestätigt.

Am Vorabend dieses Termins habe Stefan Kuntz über seine Anwälte mitgeteilt, doch nicht mehr für eine Anhörung zur Verfügung zu stehen und den Termin stattdessen für die Verhandlung des Aufhebungsvertrages nutzen zu wollen. Eine Anwesenheit bei diesem Termin habe Stefan Kuntz abgelehnt. Den neuen Anwälten von Stefan Kuntz sei in diesem Termin angeboten worden, die bis dato ermittelten Vorwürfe erneut detailliert mitzuteilen. Die neuen Anwälte von Stefan Kuntz hätten dies abgelehnt und mitgeteilt, die Vorwürfe seien ihnen bekannt.

Es treffe ferner nicht zu, so der HSV in seinem Statement, dass zu Stefan Kuntz gesagt worden sei, seine Anhörung könne zu einem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe führen. Es sei ihm gesagt worden, dass eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung eine Möglichkeit sei, eine längere und möglicherweise öffentlich werdende Untersuchung zu vermeiden. Ob dies sinnvoll sei, könne er, da er die Berechtigung der Vorwürfe kenne, selbst am besten beurteilen. Auf dieser Grundlage habe sich Stefan Kuntz, beraten durch mehrere Anwälte, aus freien Stücken für den Abschluss der Aufhebungsvereinbarung entschieden.

In diesem Zusammenhang habe Stefan Kuntz über seine Anwälte die Rücknahme seiner Strafanzeige vorschlagen lassen, damit der Wunsch, die Trennung diskret zu kommunizieren, nicht vereitelt werde. Inzwischen wisse der HSV-Aufsichtsrat, dass der Inhalt dieser, dem Gremium erst seit dem 30. Dezember vorliegenden Strafanzeige mindestens in Teilen unwahr sei und dies auch bewiesen werden könne.

Der Aufsichtsrat des HSV halte es im Interesse sämtlicher betroffener Personen für bedauerlich, dass diese öffentlichen Richtigstellungen erforderlich geworden sind, und bittet um Verständnis, dass er weder die selbst festgestellten Pflichtverletzungen im Einzelnen mitteilen werde, noch Medienberichte Dritter zu angeblichen sonstigen Sachverhalten kommentieren könne.

"Vorwürfe glaubhaft" – HSV-Aufsichtsrat widerspricht Kuntz-Statement
Stefan Kuntz widerspricht Vorwürfen nach Vertragsauflösung beim HSV
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Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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