Rheinland-Pfalz. Mit der Bundesnotbremse gelten ab Montag, 26. April, auch neue Regeln für die an den Schulen und in den Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.
Die neuen Regeln für die Schulen:
- Testpflicht an Schulen: Zwei Tests pro Woche sind Voraussetzung für Teilnahme am Unterricht. In den Schulen findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt.
- Bei einer Inzidenz von über 165: Übergang in den Fernunterricht, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen. Die Notbetreuung besteht weiter mit bisherigen Regelungen.
- Bleibt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 folgt die Rückkehr zum Wechselunterrichts-Modell.
- Bei einer Inzidenz von unter 165: Grundsätzlich Wechselunterricht bis zu den Pfingstferien.
- Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 165, schließen die Kitas für den regulären Betrieb.
- In diesen Fällen wird eine Notbetreuung eingerichtet.
- Für den Regelbetrieb öffnen Kitas, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt.
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