Parken am Betze: Neue Tickets für Besucher & wichtige Termine für Anwohner

- Die Ausnahmegenehmigungen bekommen alle Bewohnerinnen und Bewohner des Betzenbergs, die weder über eine Garage noch über einen zugewiesenen Stellplatz verfügen
- Foto: Ralf Vester
- hochgeladen von Ralf Vester
Kaiserslautern/FCK. Wie bereits im Vorjahr werden die Ausnahmegenehmigungen fürs Bewohnerparken auf dem Betzenberg im Vorfeld der neuen Fußballsaison an drei Terminen am Stadion ausgegeben. Die Ausnahmegenehmigungen bekommen alle Bewohnerinnen und Bewohner des Betzenbergs, die weder über eine Garage noch über einen zugewiesenen Stellplatz verfügen. Eine Ausstellung ist nur unter Vorlage des Personalausweises, aus dem der Erstwohnsitz auf dem Betzenberg hervorgeht, und unter Vorlage des Fahrzeugscheins möglich, wobei Bewohner und Fahrzeughalter identisch sein müssen.
Zur Ausgabe der Genehmigungen wird die Straßenverkehrsbehörde an drei Terminen an der Tageskasse Süd am Block 4 des Fritz-Walter-Stadions präsent sein:
3. Juli 2025, 13 bis 18 Uhr,
12. Juli 2025, 10 bis 14 Uhr,
23. Juli 2025, 15 bis 19 Uhr.
Erstmals werden für Besucherinnen und Besucher des Betzenbergs Abrissblöcke mit je fünf Einzelgenehmigungen (Tickets) angeboten, die zwei Saisons (2025/2026 und 2026/2027) gültig sind. Auf jedem Ticket müssen das Datum frei gerubbelt und das Kfz-Kennzeichen eingetragen werden. Das Ticket wird dann im Fahrzeug des Besuchers gut sichtbar ausgelegt. Eine Kontrolle erfolgt durch die Ordnungsbehörde. Die Kosten pro Parkvorgang (pro Ticket) liegen bei 20 Euro. Die Kosten für einen Block mit fünf Einzelgenehmigungen belaufen sich folglich auf 100 Euro. Die Abrissblöcke können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern für ihren Besuch erworben werden unabhängig von einer Ausnahmegenehmigung.
Seit der Saison 2024/2025 gilt auf dem Betzenberg, der zuvor die Hauptlast des Parkdrucks bei FCK-Spielen trug, an Spieltagen ein reines Bewohnerparken mit Sondergenehmigung. Zuwiderhandlungen werden mit einem kostenpflichtigen Verwarnungsgeld von 25 bis 40 Euro geahndet. Es handelt sich um Sondergenehmigungen zum Parken, nicht für die Durchfahrt. Die Durchfahrt ist nicht eingeschränkt. red
Mehr zum Thema:


Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.