Ehemalige Quartermaster-Kaserne: Stadt verzichtet auf Erstzugriffsrecht

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Eselsfürth. Die Stadt Kaiserslautern wird auf ihr Erstzugriffsrecht auf das Gelände der ehemaligen Quartermaster-Kaserne im Bereich Eselsfürth verzichten. Dies hat der Stadtrat mit einem Beschluss vom 11. März 2024 bestätigt. Eine entsprechende politisch legitimierte Verzichtserklärung hat die Stadt nun an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), in deren Eigentum sich die Fläche befindet, gerichtet. Damit wird die BIMA in die Lage versetzt, die Entwicklung durch ein Markterkundungsverfahren mit dem Ziel einer zeitnahen Veräußerung des Areals gezielt voranzutreiben.

Wirtschaftsstandort stärken

Zur Ausübung eines möglichen Erstzugriffsrechts auf die Fläche sieht die Stadt nicht zuletzt wegen der damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen und Risiken keine Veranlassung. Die Stadt wird somit absehbar nicht als Verkäufer für die Vermarktung der Flächen direkt verantwortlich sein. Mit dem Bebauungsplan steuert die Stadt jedoch die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet in allen wesentlichen Aspekten. Ziel des Bebauungsplanverfahrens, das Ende 2022 begann, ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zivile gewerbliche Nutzung auf dem aufgegebenen Kasernenareal zu schaffen. Dadurch soll der Wirtschaftsstandort Kaiserslautern unter Nutzung einer der verbliebenden militärischen Konversionsflächen gestärkt werden. So werden die Erschließung, die Art und das Maß der Bebauung, die zulässige Bauweise sowie die Umweltbelange festgesetzt – mit dem Anspruch, möglichst attraktive Flächen für qualitativ hochwertige Unternehmensansiedlungen zu schaffen. Weitere Fixierungen wie beispielsweise die Erschließung können in einem Städtebaulichen Vertrag gesteuert werden.

Ein wichtiger Verfahrensschritt wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan bereits erledigt. Ausgehend von den eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit noch eine Verkehrsuntersuchung zur Klärung von Fragen des Anschlusses des Gebiets an die vorhandenen Verkehrsanlagen durchgeführt. Parallel wird der für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Umweltbericht fertiggestellt. Nach Vorliegen aller Gutachten sollen die gewonnenen Erkenntnisse zügig in den Bebauungsplanentwurf einfließen und die weiteren Verfahrensschritte. red

Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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