Die Isolationspflicht in Rheinland-Pfalz ist aufgehoben

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Rheinland-Pfalz. Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sich seit Samstagmorgen, 0 Uhr, dem nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben. Im Gegenzug müssen positiv getestete Menschen bei Kontakt mit anderen Menschen in der Öffentlichkeit Maske tragen.

„Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar. Wir haben gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt ist. Die Menschen haben Verantwortung übernommen. Darüber hinaus profitieren wir von einem breiten und sehr guten Impfschutz. Auch in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind, machen die Zahlen Mut“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Anstelle der Isolationspflicht tritt dann eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Somit ist es auch positiv getesteten Personen möglich, spazieren zu gehen, einzukaufen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, sollte es der Gesundheitszustand zulassen. Ein Besuch im Fitnessstudio oder in der Gastronomie ist demnach faktisch trotzdem nicht möglich. Kinder, die noch eine Kindertagesstätte besuchen, sind von der Maskenpflicht weiterhin befreit.

„Es ist wichtig, dass wir lernen, Corona als normale Krankheit zu behandeln. Ich möchte gleichzeitig dafür sensibilisieren, dass diese Pandemie noch nicht vorbei ist. Maske tragen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, bleibt weiterhin das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, sich und andere zu schützen“, sagte der Minister. Deshalb sei auch künftig nicht jeder Mensch, der in der Öffentlichkeit mit Maske unterwegs sei, automatisch infiziert. „Maske tragen ist Ausdruck eines hohen Verantwortungsbewusstseins“, so Hoch. Gerade in der parallel verlaufenden Influenza-Saison sei mehrfacher Schutz angezeigt. Darüber hinaus gelte mehr denn je: „Wer krank ist, bleibt bitte daheim.“

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen gilt für positiv getestete Personen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. In diesen Einrichtungen soll es aber weiterhin möglich sein, dass Beschäftigte und Arbeitgeber eine der Arbeitsquarantäne entsprechende Regelung treffen. ps

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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