Gastronomiebetriebe jeglicher Art werden geschlossen
Ansammlungen von mehr als fünf Personen strikt untersagt

Symbolfoto | Foto: AdobeStock_318626682_H_Ko
  • Symbolfoto
  • Foto: AdobeStock_318626682_H_Ko
  • hochgeladen von Ralf Vester

Mainz. Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und -trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.

Verschärfung der Maßnahmen nach Nichteinhaltung der freiwilligen Vorgaben
Zur Eindämmung der Pandemie hat der rheinland-pfälzische Ministerrat heute weitere weitreichende Maßnahmen beschlossen. „Wir haben schon weitreichende Eingriffe beschlossen und danken allen, die sich vorbildlich daran halten. Wir haben aber auch wahrgenommen, dass sich manche Menschen leider nicht an das Gebot halten, zueinander auf Abstand zu gehen. Im Gegenteil versammeln sich mancherorts vermehrt Gruppen oder verbringen ihre Freizeit. Dieser Eindruck wird durch Schilderungen aus den Kommunen verstärkt. Daher haben wir beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mit mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:

1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
2. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
3. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
4. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,
5. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
6. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.Zur Absicherung einer einheitlichen Handhabe im Land können ab sofort Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen werden.

Strikte Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze
Die Landesregierung hat heute eine Verordnung erlassen, die den Pendlerverkehr zwischen Deutschland und der französischen Grenze weiter reglementiert. „Nachdem wir beobachten mussten, dass es zu starken Verkehrsströmen aus der französischen Risikoregion Grand Est insbesondere in die Süd-Pfalzgekommen ist, haben wir Maßnahmen zur Begrenzung getroffen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Beschäftigte und Berufspendler aus RKI Risikogebieten, wie zum Beispiel Grand Est haben zwar weiterhin die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit in Rheinland-Pfalz nachzugehen. Sie müssen sich aber unmittelbar zum Arbeitsort oder zum Wohnort begeben. Sie dürfen diese Fahrten weder zum Einkaufen noch zu Freizeitzwecken unterbrechen oder diese aus diesen Grünen unternehmen. Diese Verordnung tritt unmittelbar in Kraft. Werden Menschen aus RKI Risikogebieten trotzdem in Rheinland-Pfalz angetroffen, können ab Montag, den 22. März 2020, Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

„Diese Verordnung ist notwendig, um eine zu schnelle Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Rheinland-Pfalz zu verhindern. Insbesondere durch die hohe Infektions- und Todesrate in der rheinland-pfälzischen Nachbarregion Grand Est in Frankreich besteht die Gefahr einer zunehmend schnellen Ausbreitung des Virus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Verordnung sei ein milderes Mittel zu einer allgemeinen Grenzschließung oder einem vollständigen Aufenthalts- bzw. Einreiseverbot.

Der freie Warenverkehr soll so zudem gesichert werden. Andernfalls müssten Menschen, die aus RKI-Risikogebieten kommen, insbesondere Fernfahrer, in Quarantäne genommen werden. Die Verordnung ist demnach auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur zu gewährleisten, so Dreyer, Wissing und Höfken.

Reisebeschränkungen
Ab sofort sind Fahrten und Reisen aus den vom Robert-Koch-Institut für COVID-19 erklärten internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz untersagt. Außerdem ist der Transit aus diesen Risikogebieten durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum Wohnsitz verboten. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie heute erlassen. Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort sei eine ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei mitzuführen, zudem seien bei Fahrten mit einem Fahrzeug die Pendlerbescheinigungen gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Diese Bescheinigungen können auf den Seiten der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.html heruntergeladen werden.

Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft

„Die Corona-Krise hat enorme Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft, insbesondere die kleinen Unternehmen und die Solo-Selbstständigen sind bereits jetzt spürbar getroffen. Ich habe mich schon frühzeitig für eine gesamtstaatliche, eine gemeinsame Lösung eingesetzt. Daher begrüße ich das Soforthilfeprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige ausdrücklich. Corona ist ein mindestens nationales, wenn nicht globales Problem und so muss die Antwort auch auf nationaler Ebene erfolgen. Wir werden den Bund bei der Umsetzung des Programms unterstützen. Gleichzeitig bin ich mit allen Akteuren im Gespräch, um einen eventuell bestehenden weiteren Bedarf an Hilfsangeboten zu identifizieren und darauf zu reagieren“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Der Minister rief alle Unternehmen dazu auf, bestehende Angebote zu nutzen. „Nutzen Sie das Kurzarbeitergeld. Sprechen sie mit ihrem Finanzamt. Suchen sie den Kontakt zu ihrer Hausbank, die eine Schlüsselrolle spielt für die Bürgschafts- und Darlehensprogramme der Landesregierung“, sagte Wissing. Allerdings muss allen klar sein, dass die Politik nur die Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus bekämpfen kann, um die Verbreitung des Virus an und für sich einzudämmen, sind wir hingegen alle gefordert.

Sicherheit im Lebensmittelhandel
Mit Blick auf den Lebensmitteleinzelhandel betonte Ernährungsministerin Höfken: „Die Gesundheitsministerin und ich haben uns mit einem Schreiben unter anderem an den Einzelhandel gewandt, um auf die besondere Bedeutung der verpflichtenden Einhaltung von Hygieneregeln und -maßnahmen hinzuweisen. Ich möchte besonders die Bedeutung des Lebensmitteleinzelhandels bei der Versorgung der Bevölkerung unterstreichen. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel ist in dieser Krise systemrelevant, da diese tagtäglich in den Geschäften für die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in unserem Land arbeiten. Deshalb haben wir gemeinsam nochmal eine Handreichung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen auf unserer Homepage veröffentlicht, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Kundinnen und Kunden in den Geschäften bestmöglich zu schützen. Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten von Abstandsregeln beim Lebensmitteleinkauf."

Was ist erlaubt und was nicht?
Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

76 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

LokalesAnzeige
Gewalt in der Pflege ist in Bruchmühlbach-Miesau kein Problem: Jeder trägt dazu bei, dass die Teamstimmung gut bleibt. Das sorgt für Zufriedenheit und kommt bei den Bewohnern an. Gewalt und schlechte Stimmung können ansteckend sein.  | Foto: Haus Edelberg
3 Bilder

Gewalt in der Pflege: Gutes Betriebsklima ist Teil der Prävention in Bruchmühlbach-Miesau

Gewalt in der Pflege Bruchmühlbach-Miesau. Seit einigen Monaten kursiert das Thema "Gewalt in der Pflege" durch die Medien. Das Thema wird in Heimen zunehmend enttabuisiert und kommt auf den Tisch. Das Haus Edelberg verfolgt seine ganz eigene Strategie, ein gewaltfreies Haus mit gutem Ruf zu bleiben. Gewalt in der Pflege Bruchmühlbach-Miesau: Viele Gewaltvorfälle gegen Pflegende, aber auch gegen PflegebedürftigeEiner Umfrage zufolge erlebten 70 Prozent der Pflegekräfte, die in deutschen Heimen...

RatgeberAnzeige
Altenpfleger-Jobs im Haus Edelberg sind gefragt. Vor allem das gute Arbeitsklima, die überdurchschnittliche Bezahlung, die Arbeit auf Augenhöhe und die Karrierechancen halten die Altenpfleger hier.  | Foto: Haus Edelberg
3 Bilder

Altenpfleger-Jobs in Bruchmühlbach-Miesau: Haus Edelberg ist beliebter Arbeitgeber

Altenpfleger-Jobs in Bruchmühlbach-Miesau. Die Haus Edelberg Gruppe ist eines der angesehensten Unternehmen in der stationären Pflege. Auch das Pflegeheim in Bruchmühlbach-Miesau ist einer der attraktivsten Arbeitgeber in der Region, sowohl für Pflegefachkräfte als auch für Altenpflegehelfer. Eine lange Betriebszugehörigkeit kommt unter Mitarbeitern häufig vor. Dem Pflegeheim bleiben die meisten Altenpfleger länger als fünf Jahre treu. Einige Pflegekräfte arbeiten bereits seit...

Ratgeber
Mehrere Ameisen der Ameisenart Tapinoma magnum. Kommunen und Privatpersonen stehen bei der Bekämpfung vor einer gemeinsamen Herausforderung. | Foto: SMNS, A. Bellersheim
4 Bilder

Tapinoma magnum bekämpfen: Ameisenplage in RLP - Maßnahmen, Tipps & Hintergründe

Tapinoma magnum bekämpfen. In Rheinland-Pfalz breitet sich eine Ameisenart aus, die für Hausbesitzer, Kommunen und Umwelt ein wachsendes Problem darstellt: Tapinoma magnum. Bereits jede 3. bis 4. Gemeinde in der Pfalz ist betroffen – und das Problem nimmt weiter zu. Nachgewiesen wurde sie unter anderem in Limburgerhof, Herxheim, Neustadt, Maikammer, Altdorf, Hainfeld, Speyerdorf sowie Landau, Edesheim, Edenkoben, Rhodt, Flemlingen, Frankenthal und weiteren Ortsgemeinden. Herkunft & rechtlicher...

Online-Prospekte aus Kaiserslautern und Umgebung



Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ