Amerikanische Faulbrut bei Bienen festgestellt – Sperrbezirk eingerichtet

Die Amerikanische Faulbrut ist bei Bienen im Raum Weilerbach festgestellt worden. Das Foto zeigt die Waben eines Bienenstocks (Symbolfoto) | Foto: Kreisverwaltung KL/gratis
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Kreis Kaiserslautern. Die Amerikanische Faulbrut ist bei Bienen im Raum Weilerbach amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern einen Sperrbezirk eingerichtet.

Wichtig für die Bevölkerung: Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig ist bedenkenlos möglich.

Trotz Amerikanischer Faulbrut: Honig kann nach wie vor bedenkenlos gegessen werden
 | Foto: George Dolgikh/stock.adobe.com
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Was ist die Amerikanische Faulbrut?

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine bakterielle Erkrankung, die ausschließlich die Bienenbrut befällt und führt schnell zu deren Absterben, wodurch Völker großen Schaden nehmen können. So geschwächt, kann ein Bienenvolk innerhalb kurzer Zeit verenden.

Meist gelangt der Erreger über kontaminierten Honig oder Waben in den Bienenstock und wird über Bienenkontakt, Ausrüstungsgegenstände und Futteraustausch verbreitet. 

Sperrbezirk rund um Weilerbach eingerichtet

Zur Eindämmung der Krankheit wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von etwa drei Kilometern um den betroffenen Bienenstand festgelegt.

Betroffen sind die Gemarkungen von 
Weilerbach

  • Schwedelbach
  • Rodenbach
  • Pörrbach
  • Erzenhausen
  • Eulenbis
  • Mackenbach.

Die Allgemeinverfügung mit der genauen Abgrenzung des Sperrbezirks kann unter www.kaiserslautern-kreis.de eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung des Veterinäramtes gilt ab 30. April. 

Strenge Auflagen für Imker

Innerhalb des Sperrbezirks gelten ab sofort strenge Auflagen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung. So dürfen Bienenvölker, Bienen, Waben, Honig und benutzte Gerätschaften nicht aus den Ständen entfernt werden. Es dürfen keine neuen Bienenvölker in den Sperrbezirk verbracht werden. Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden amtstierärztlich untersucht und beprobt. Hierzu werden die Imker gesondert informiert.

Registrierung aller Bienenstände wichtig

Um die Ausbreitung der AFB effektiv zu stoppen, muss das Veterinäramt alle Standorte von Bienenständen kennen. Bienenhalter im betroffenen Gebiet, die ihre Haltung bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Dies gilt auch für Hobbyimker mit nur wenigen Völkern.

Meldungen unter Angabe der Völkerzahl und des Standorts können online auf www.kaiserslautern-kreis.de unter dem Button „Erfassung Tierhaltung“ erfolgen oder telefonisch unter 0631-7105-450 oder per E-Mail an veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de mitgeteilt werden. red/lmo

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Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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