Landgericht fällt im Prozess zum Messerangriff eher mildes Urteil
- Der 22-Jährige muss nach der Messerattacke ins Gefängnis. (Archivbild)
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Kaiserslautern. Ein schwerer Gewaltfall mit hohem Risiko für Kinder hat am Mittwoch, 4. März, ein deutliches Strafmaß nach sich gezogen. Das Gericht verurteilte einen 22-Jährigen zu vier Jahren und zehn Monaten Haft – ein Urteil mit Signalwirkung für den Kinderschutz in der Region.
Der Mann wurde wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Nach Angaben des Gerichts lebte das Opfer, ein zehnjähriges Mädchen, in derselben Pflegefamilie in Schallodenbach im Kreis Kaiserslautern.
Warnung vor Gewalt: Angriff nach Zurückweisung
Der 22-Jährige bot dem Kind Geld an, damit es sich auszieht. Als das Mädchen sich weigerte und ankündigte, die Pflegemutter zu informieren, griff der Mann das Kind in der Nacht mit einem Fleischermesser an. Er führte mehrere Stich- und Schnittbewegungen in Richtung Kopf und Hals aus.
Hohes Risiko für Kinder: Opfer musste operiert werden
Die Zehnjährige erlitt bei der Tat im August vergangenen Jahres Verletzungen und musste operiert werden. Als das Kind zu schreien begann, flüchtete der Täter. Zwei Tage später nahmen Einsatzkräfte den Mann fest.
Konflikt vor Gericht: Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe
In der Anklage hieß es, der Mann habe mit dem Angriff vertuschen wollen, dass er aus sexuellen Motiven gehandelt hatte. Ursprünglich lautete der Vorwurf auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. dpa
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Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |