Antragsverfahren für das Pflanzjahr 2020 bei der Kreisverwaltung Germersheim gestartet
Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Foto: Jill Wellington/Pixabay

 Germersheim. Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, von Montag, 2., bis Montag, 30. September, gestellt werden.

Die Antragsfrist gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auszufüllen.

Den Zugang zum e-Antrag WMO Teil 1 können Interessierte über den nachfolgenden Link erreichen: www.wip.lwk-rlp.de 

Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für den Antragszeitraum Herbst bis spätestens Montag, 30. September, bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingereicht werden.

Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden dann in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zugestellt.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Germersheim unter: www.kreis-germersheim.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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