Vorsorgevollmacht: Kostenloser Vortrag in Wörth erklärt wichtige Regeln
- Wer hilft mir, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann?
- Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
- hochgeladen von Heike Schwitalla
Wörth am Rhein. Was passiert, wenn ein Mensch durch Krankheit oder Behinderung plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein kostenloser Vortrag der Volkshochschule Wörth am Donnerstag, 29. Oktober.
Im Mittelpunkt stehen die Themen "Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung". Denn wer rechtzeitig vorsorgt, kann selbst festlegen, wer die eigenen Interessen vertritt, wenn man vorübergehend oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist.
Wurde keine entsprechende Vorsorge getroffen, kann das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Dieser wird vom Gericht kontrolliert und muss unter anderem regelmäßig über seine Tätigkeit berichten. Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich dagegen frühzeitig bestimmen, wem die eigenen Angelegenheiten anvertraut werden sollen.
Auch persönliche Wünsche können schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Vorstellungen über medizinische Behandlungen oder darüber, welche Behandlungen in bestimmten Situationen nicht gewünscht sind. Eine klare schriftliche Regelung kann zudem die Vertrauensperson bei der späteren Organisation und Entscheidungsfindung entlasten.
Vortrag in der Stadtbücherei Wörth
Die vhs Wörth lädt am **Donnerstag, 29. Oktober, von 18.30 bis 20 Uhr zu dem Vortrag in die Stadtbücherei Wörth ein. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung wird unter Telefon 07271 131-225 oder per E-Mail an vhs@woerth.de erbeten.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
|
| Heike Schwitalla auf Facebook | |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.