Ditib zieht Klage gegen Kreis zurück
Kommt die Moschee in Germersheim nun doch?

So sah der erste Entwurf der Ditib Germersheim aus. | Foto: Ditib
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Germersheim. Ditib hat gegen den Kreis Germersheim geklagt und wollte so gegen den Aufhebungsbescheid des Kreises vorgehen. Die Parteien einigten sich am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt darauf, dass das Baugenehmigungsverfahren für eine Moschee wieder aufgenommen wird. Ditib trägt die Kosten für das Verfahren und will neue Bauunterlagen nachreichen. Im Gegenzug nimmt der Kreis Germersheim wieder das Bauverfahren auf. Der Ausgang ist ungewiss.Nach dem jüngsten Aufeinandertreffen der Parteien wäre eine Baugenehmigung am Ende des Verfahrens also wieder möglich. Vorausgesetzt Ditib beseitigt die Mängel, die das Verwaltungsgericht bereits 2016 festgestellt hat und die Anfang 2017 vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt wurden.

Der Verein Ditib Türkisch Islamische Gemeinde Germersheim hat bereits ein Versammlungshaus in der Hans-Sachs-Straße. Diese befindet sich exakt neben dem Platz, auf dem die neue Moschee gebaut werden soll. Am 8. Juli 2016 genehmigte der Kreis Germersheim den beantragten Neubau der Moschee. Das gefiel der Stadt Germersheim nicht. Sie legte Widerspruch ein, weil sie die Baugenehmigung für rechtswidrig und nicht gebietsverträglich hielt. Großte Teile der Bürger lehnte die Moschee ab wegen des Trägervereins Ditib, der im Verdacht steht, der verlängerte Arm von Erdogan zu sein. Nach einem Eirechtschutzantrag bekam die Stadt zunächst beim Verwaltungsgericht in Neustadt recht. Die Auffassung wurde vom Oberverwaltungsgericht im Januar 2017 bestätigt. Nun klagte Ditib gegen den Aufhebungsbescheid des Kreises Germersheim.

Hätte das Gericht den Aufhebungsbescheid aufgehoben, wäre aber der alte Bauantrag rechtswirksam geworden. Deshalb einigten sich nun die Parteien. Da Ditib jederzeit berechtigt gewesen wäre, ein neues Baugenehmigungsverfahren zu beantragen, hat das Gericht im Rahmen dieser mündlichen Verhandlung angeregt, das bisherige Baugenehmigungsverfahren auf den Stand vor Erteilung der nunmehr bestandskräftig aufgehobenen Baugenehmigung im Jahr 2016 zurückzusetzen. Es obliegt nun Ditib neue Bauunterlagen einzureichen. Sollten diese Unterlagen eingereicht werden, wird die Kreisverwaltung den Bauantrag von neuem unter Beteiligung der zuständigen Behörden prüfen. Zum Ausgang des Genehmigungsverfahrens kann die Kreisverwaltung deshalb noch keine Aussagen machen, heißt es seitens der Kreisverwaltung am Freitag. ps/jlz

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