Neue Regelungen
Dringender Appell zum Verzicht auf private Veranstaltungen

Haben sich auf gemeinsame Regelungen verständigt: Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel (v.l.n.r.) | Foto: ps
  • Haben sich auf gemeinsame Regelungen verständigt: Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel (v.l.n.r.)
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Landkreis Germersheim.  Die Corona-Lage in Deutschland ist angespannt und auch in der Südpfalz steigen die Infektionszahlen weiter an. Die Verwaltungschefs OB Thomas Hirsch (Stadt Landau), Landrat Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim) haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen im Kampf gegen das Virus verständigt und heute einheitliche Regelungen vorgestellt. Die drei Gebietskörperschaften werden verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in der Südpfalz erlassen. Die entsprechenden, aufeinander abgestimmten Allgemeinverfügungen treten am Freitag, 30. Oktober, in Kraft.

Die drei Verwaltungschefs appellieren dringend an die Bevölkerung, weiter konsequent die AHA+L-Regel einzuhalten, also auf Abstände und Hygiene zu achten, Alltagsmaske zu tragen und für ausreichend Belüftung zu sorgen. In den Allgemeinverfügungen wird zudem dringend empfohlen, auf Veranstaltungen im privaten Bereich zu verzichten und auf stark frequentierten Plätzen, Straßen oder Wegen, auf denen der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, Maske zu tragen.

Darüber hinaus sehen die neuen Allgemeinverfügungen folgende verschärfte Regelungen vor: Veranstaltungen im Freien dürfen nur noch von höchstens 100 Personen besucht werden, für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne feste Platzzuweisung gilt eine Obergrenze von 50 Personen. Gastronomische Betriebe dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken. Auch Tankstellen, Kiosken und dem Einzelhandel ist es untersagt, in diesem Zeitraum alkoholische Getränke zu verkaufen.

An einem Tisch in der Gastronomie dürfen höchstens zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder die Angehörigen zweier Haushalte sitzen. Eine freie Platzwahl durch die Gäste ist nicht zulässig. Selbstbedienungsbuffets sind untersagt. Sport im Freien ist auf 30 Personen, Sport in Hallen auf zehn Personen begrenzt. Zuschauer sind nicht zugelassen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Wohnheime für Menschen mit Behinderung sind angehalten, den Zugang für Besucher zu steuern. Alle Verfügungen sind auf www.kreis-germersheim.de einsehbar.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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