Landkreis Germersheim positioniert sich
Ablehnung des neuen Landesjagdgesetzes - Nachbesserungen nötig

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Landkreis Germersheim. „Der Landkreis Germersheim lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesjagdgesetz ab.“ Dies hat Landrat Dr. Fritz Brechtel in einer Stellungnahme dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität mitgeteilt.
Einige der wichtigsten Ziele des neuen Landesjagdgesetzes sind eine artenreiche und gesunde Wildpopulation in Wald und Auenlandschaft, der Schutz vor Wildschäden, die Jagdrechtsinhaber in ihren Rechten zu stärken, die Wildschadensabwicklung zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. „Unserer Meinung nach werden aber genau diese Ziele verfehlt. Wir befürchten, dass der vorliegende Gesetzentwurf eher das Gegenteil bewirkt, nämlich überhöhte Wildbestände, mehr Wildschäden, mehr Konflikte vor Ort, unklare Verantwortlichkeiten, größeren Verwaltungsaufwand und eine schlechtere Zusammenarbeit zwischen Behörden, Landnutzern und Jägern“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Brechtel weiter: „Im Landkreis Germersheim haben wir bereits ein hervorragendes Verhältnis zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Grundstückseigentümern, Jägern und Jagdbehörden. Die gute Zusammenarbeit ist sehr wichtig, beispielsweise bei der Klärung von Wildschäden, bei der Beseitigung von Wildkadavern, bei der Gefahrenabwehr – man denke nur an die Afrikanische Schweinepest. Die Verantwortlichkeiten sind derzeit klar und unser ehrenamtlicher Kreisjagdmeister, der von der Jägerschaft gewählt wird, genießt allseits Vertrauen, ist ein guter Vermittler bei jagdlichen Problemstellungen und organisiert die Ausbildung der Jungjäger.“
Eine beabsichtigte Gesetzesänderung muss gewährleisten, dass dieser Zustand und die derzeit bestehenden guten Verhältnisse nicht gefährdet sind und das ist leider im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht der Fall.

Der Landkreis Germersheim schließt sich der Stellungnahme des Landesjagdverbandes zum Gesetzesentwurf an. Darüber hinaus weist Brechtel darauf hin, dass sich der vorliegende Gesetzentwurf erheblich auf den Aufgabenbereich der unteren Jagdbehörden in Rheinland-Pfalz auswirke: „Das neue Jagdgesetz würde keine Entlastung der unteren Jagdbehörden bedeuten, sondern im Gegenteil ein deutlicher personeller und auch finanzieller Mehraufwand sowie deutlich mehr Bürokratie“, so Brechtel.
Denn durch beispielsweise kleinere Reviere und mehr Jagdberechtigte gäbe es auch mehr Jagdbezirke zu verwalten samt der Notwendigkeit mehr jagdbehördliche Anordnungen zu erlassen. Außerdem würden die avisierten Begehungsscheine für Grundstückseigentümer zu einem Aufweichen der Verantwortlichkeiten führen und an den Bedürfnissen der privaten Jägerschaft vorbeigehen. Dabei berücksichtige der Gesetzesentwurf nicht, dass gerade die Privatjägerschaft im Rahmen der vorsorgenden und nachsorgenden Gefahrenabwehr eine bedeutsame Rolle spiele. Und da sei eine klar strukturierte Verantwortlichkeit vor Ort extrem wichtig. Diese Struktur beinhalte auch die Beibehaltung des Ehrenamtes eines Kreisjagdmeisters, das sich im Landkreis Germersheim sehr bewährt habe.

Insofern sieht der Landkreis Germersheim in diesem Gesetzentwurf auch eine Schwächung des Ehrenamtes, was im Gegensatz zum erklärten Ziel der Landesregierung, das Ehrenamt zu stärken, stehe. „Alles in allem besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Unser Wunsch ist es, dass Ministerium mit den Landkreisen und allen weiteren Beteiligten in gemeinsamen Gesprächen Verbesserungen des Gesetzentwurfes finden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel abschließend.

Hier geht es zum Entwurf

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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