DFB setzt mehrere optionale Regeländerungen nicht um
- Im deutschen Profifußball werden mehrere bei der WM genutzte optionale Regeländerungen nicht übernommen.
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Fußball. Mehrere vom International Football Association Board (IFAB) als optional eingestufte Regeländerungen werden im deutschen Fußball nicht übernommen. Darauf haben sich die Kommission Fußball der Bundesliga-Gruppe und die DFB Schiri GmbH verständigt. Die Anpassungen waren bei der Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko bereits angewendet worden.
Konkret wird der Video-Assistent in Deutschland künftig nicht prüfen, ob eine Eckstoß-Entscheidung korrekt war. Auch eine Rote Karte für das Bedecken des Mundes mit der Hand oder dem Trikot in einer konfrontativen Situation wird nicht eingeführt. Nach Angaben des DFB bleibt es in solchen Fällen bei einer Verwarnung, wenn der Schiedsrichter das Verhalten als unsportlich einstuft. Ebenfalls nicht übernommen wird ein Feldverweis für das Verlassen des Spielfeldes aus Protest gegen eine Schiedsrichterentscheidung; dafür ist weiterhin grundsätzlich eine Gelbe Karte vorgesehen.
Was in Bundesliga, 2. Bundesliga und DFB-Wettbewerben gilt
Die drei optionalen Änderungen gelten laut Mitteilung weder in der Bundesliga noch in der 2. Bundesliga. Auch in den DFB-Wettbewerben werden sie nicht angewendet. Andere Anpassungen im Regelwerk sind dagegen verpflichtend. Dazu zählen unter anderem Zeitlimits bei Eckstößen, Abstößen und Auswechslungen, die temporäre Unterzahl nach verletzungsbedingten Unterbrechungen sowie die Möglichkeit, nach einer fehlerhaft ausgeführten Spielfortsetzung auf Vorteil zu entscheiden.
Neue Eingriffsmöglichkeit für den VAR
Eine Änderung betrifft den Handlungsspielraum des Video-Assistenten vor einer Spielfortsetzung. Künftig darf der VAR eingreifen, wenn es vor einem Eckstoß oder Freistoß in Tornähe noch vor Ausführung zu einem klaren Vergehen des angreifenden Teams kommt, das vom Schiedsrichter nicht erkannt wird und sich direkt auf eine Torerzielung, eine Strafstoßentscheidung oder eine persönliche Strafe auswirkt. Bisher war ein Eingriff erst möglich, wenn der Ball bereits im Spiel war. In solchen Fällen kann der Video-Assistent nun ein On-Field-Review empfehlen; anschließend wird die Spielfortsetzung wiederholt.
Klarstellung bei Kopfverletzungen
Regeltechnisch klargestellt wurde zudem der Umgang mit Kopfverletzungen. Unterbricht der Schiedsrichter das laufende Spiel wegen einer Kopfverletzung, muss der betroffene Spieler das Feld anschließend in jedem Fall verlassen und darf es erst nach Ablauf einer Minute wieder betreten. Das gilt auch dann, wenn der Spieler anzeigt, keine medizinische Hilfe zu benötigen. Nach IFAB-Angaben ist diese Zeitspanne notwendig, damit medizinisch beurteilt werden kann, ob der Spieler das Spiel gefahrlos fortsetzen kann.
Derzeit schulen die Unparteiischen die Profiklubs aus Bundesliga und 2. Bundesliga vor dem Saisonbeginn zu den Regeländerungen und den dazugehörigen Leitlinien. Nach Angaben des DFB wurden die Neuerungen und ihre Anwendung in den Trainingslagern mit Beispielszenen besprochen; die Schiedsrichter seien auf die Umsetzung vorbereitet.
Autor:Anouar Touir aus Ludwigshafen |