Wärmepumpen-Strom: Rückerstattung bis 78 € möglich

Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, kann bis zu 78 Euro Umlagen-Erstattung für 2025 erhalten | Foto: Daniel Maurer/dpa-mag
  • Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, kann bis zu 78 Euro Umlagen-Erstattung für 2025 erhalten
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Wärmepumpen-Strom. Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, kann sich für das Jahr 2025 rückwirkend zwei Strompreis-Umlagen erstatten lassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Betroffen sind:

  • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage)
  • Offshore-Netzumlage

Zusammen ergeben diese Umlagen – inklusive Mehrwertsteuer – derzeit 1,301 Cent pro Kilowattstunde.

So hoch kann die Entlastung ausfallen

Laut Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, könnte ein Einfamilienhaus mit durchschnittlich 6.000 kWh Wärmepumpen-Stromverbrauch etwa 78 Euro zurückerhalten.

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Frist beachten: Antrag bis 28. Februar 2026

Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Verbraucher spätestens wenige Tage vor dem Stichtag 28. Februar 2026 aktiv werden. Der Antrag kann formlos beim eigenen Energieversorger gestellt werden. 

Viele Anbieter bieten dafür bereits elektronische Formulare oder Musterbriefe an. Der Stromversorger muss den Befreiungsanspruch dann fristgerecht an den zuständigen Netzbetreiber melden. [dpa]

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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