Urlaubsfahrt mit Risiko: Warum Knöllchen aus dem Ausland zu Hause ankommen können

Urlaubsfahrt mit Risiko: Warum Knöllchen aus dem Ausland zu Hause ankommen können | Foto: mhp/stock.adobe.com
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Region. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich vorab nicht nur mit Tempolimits und Alkoholgrenzen beschäftigen. Der Automobilclub von Deutschland warnt: Bußgelder aus dem Ausland können ab einer bestimmten Höhe auch in Deutschland vollstreckt werden und dann nach der Rückkehr im Briefkasten landen.

In vielen europäischen Ländern liegen die Bußen laut AvD deutlich über dem deutschen Niveau. Besonders teuer kann es bei Geschwindigkeitsverstößen werden. Der AvD rät deshalb zu achtsamem und rücksichtsvollem Fahren und dazu, bei Vorhaltungen durch Behörden überlegt zu reagieren.

Ab 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz in Deutschland vollstrecken

Wer im Ausland ein Bußgeld bekommt, muss laut AvD damit rechnen, dass es ab 70 Euro auch in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz im Auftrag der ausländischen Behörden vollstreckt werden kann. Grundlage ist ein Abkommen zwischen den EU-Ländern. Für die Schweiz nennt der AvD eine Schwelle von 80 Franken.

Der AvD weist außerdem darauf hin, dass Forderungen wegen teils deutlich längerer Fristen in anderen Ländern noch Monate später erhoben werden können. Wer später erneut einreist, kann bei Kontrollen auch mit nicht bezahlten Bußen konfrontiert werden.

Tempolimits, Alkohol und Handy: Darauf weist der AvD hin

Bei Tempolimits gibt es je nach Land klare Unterschiede. Für die Niederlande nennt der AvD tagsüber Tempo 100 km/h auf Autobahnen und nachts 130 km/h. Auf einigen Abschnitten der A6 und A7 gilt demnach auch zwischen 6 und 19 Uhr ein Limit von 130 km/h. In Belgien gilt auf Autobahnen generell 120 km/h. Polen erlaubt als Ausnahme 140 km/h für Pkw. In Tschechien wurde für ausgewählte Abschnitte der Strecke D3 Prag – Linz laut AvD vor kurzem auf 150 km/h angehoben, aber nur bei guten Wetterbedingungen. Andernfalls gilt 130 km/h.

Bei Verstößen kann es schnell teuer werden. Der AvD nennt als Beispiel für 20 km/h zu viel 60 Euro in Österreich, 130 Euro in Ungarn, mindestens 215 Euro in den Niederlanden und ab 610 Euro in Norwegen. Bei mehr als 50 km/h über dem Limit reichen die genannten Spannen von mindestens 300 Euro in Belgien bis zu 2.900 Euro in Großbritannien. Der AvD nennt zudem mögliche Führerscheinmaßnahmen. In der Schweiz kann demnach ein Strafverfahren eröffnet werden. Auch Freiheitsstrafen sowie die Beschlagnahme und Einziehung von Fahrzeugen sind laut AvD möglich.

Der AvD appelliert außerdem, nur nüchtern zu fahren. In vielen Ländern gilt laut AvD eine 0,5 Promille-Grenze. Für Fahranfänger gibt es vielerorts eine Null-Promille-Vorgabe.

Auch Ablenkung am Steuer bleibt ein großes Thema. Der AvD verweist auf europaweite Verbote der Nutzung elektronischer Geräte beim Fahren und nennt Italien als Beispiel für besonders rigoroses Vorgehen. Zusätzlich seien aus Schutzgründen für Minderjährige und Schwangere in vielen Ländern Europas auch Zigaretten im Auto verboten und können zu Bußgeld führen.

Führerschein gilt oft, internationaler Führerschein teils nötig

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte vor der Reise auch die Führerscheinsituation prüfen. Laut AvD gilt der eigene Führerschein im EU-Ausland sowie in der Schweiz, Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein und Island für Aufenthalte bis zu zwölf Monaten uneingeschränkt. Auch in Reiseländern auf dem Balkan lasse sich das Dokument ohne Einschränkungen nutzen.

Für Länder außerhalb Europas braucht man laut AvD in etlichen Fällen einen Internationalen Führerschein, der rechtzeitig bei deutschen Behörden zu beantragen ist. Das gelte auch dann, wenn ein deutscher EU-Scheckkartenführerschein abgelaufen ist. Der AvD erinnert daran, dass dessen Gültigkeit mittlerweile auf 15 Jahre begrenzt ist und man den Umtausch vor der Reise erledigen sollte.

Worauf es bei Bußgeldbescheiden ankommt

Der AvD empfiehlt, bei Forderungen immer zu prüfen, ob sie tatsächlich von einer Behörde stammen. Für die Vollstreckung in Deutschland sei ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. In einigen Ländern kann laut AvD bei schneller Begleichung die Buße niedriger ausfallen.

Autor:

Anja Stemler aus Kusel-Altenglan

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