Umzug: So laufen Strom- und Gasvertrag weiter, ohne doppelt zu zahlen
- Beim Umzug entscheiden frühe Meldung und dokumentierte Zählerstände darüber, ob Strom und Gas korrekt abgerechnet werden oder unnötige Doppelzahlungen entstehen.
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Stromvertrag beim Umzug. Wer den Energieversorger rechtzeitig informiert und Zählerstände sauber dokumentiert, verhindert beim Wohnungswechsel unnötige Doppelzahlungen und sorgt dafür, dass nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird.
Beim Einzug in eine neue Wohnung hängt viel am Timing. Läuft der Strom- oder Gasvertrag in der alten Wohnung zu lange weiter oder startet in der neuen Wohnung zu spät, können vermeidbare Kosten entstehen. Der Ökostromanbieter Grünwelt Energie (Herausgeber) weist darauf hin, dass bestehende Verträge am neuen Wohnort in der Regel unverändert weiterlaufen. Entscheidend ist deshalb vor allem, dass die neuen Daten frühzeitig übermittelt werden.
Wichtig ist auch der Blick in die Vertragsart. In der Grundversorgung gelten in der Regel kurze Kündigungsfristen. Bei Sonderverträgen außerhalb der Grundversorgung sind dagegen häufig feste Laufzeiten vereinbart. Das beeinflusst, ob ein Wechsel oder eine Kündigung überhaupt zum Umzugstermin möglich ist.
Was vor und am Umzugstermin zählt
Damit Strom- und Gasabrechnung beim Umzug nachvollziehbar bleibt, helfen drei praktische Schritte:
- Vertrag und Fristen prüfen. Grundversorgung ist oft kurzfristiger kündbar. Sonderverträge laufen häufig über feste Laufzeiten und werden am neuen Wohnort meist fortgeführt.
- Umzug frühzeitig melden. Grünwelt Energie empfiehlt, die neue Adresse und das Einzugsdatum mindestens zwei Wochen vor dem Umzug mitzuteilen, zum Beispiel über das Kontaktformular. So lässt sich klären, ob am neuen Wohnort eine Belieferung möglich ist und es entsteht weniger Risiko, dass Verträge parallel laufen.
- Zählerstände doppelt dokumentieren. Am Tag der Schlüsselübergabe die Zählerstände für Strom und Gas in der alten Wohnung notieren. Direkt beim Einzug im neuen Zuhause erneut erfassen. Diese Werte zeitnah an Lieferant und zuständigen Netzbetreiber übermitteln, damit die Abrechnung nur den tatsächlichen Verbrauch umfasst.
Als Zusatzhinweis aus der Mitteilung von Grünwelt Energie: Ein Umzug kann ein Anlass sein, Tarife grundsätzlich zu vergleichen und bei Bedarf auf Ökostrom umzustellen, etwa über Ökostrom-Tarife. Ob sich das lohnt, hängt von Preis, Laufzeit und Konditionen des bestehenden Vertrags ab.
Unterm Strich entscheidet beim Umzug weniger ein „Trick“ als saubere Organisation: rechtzeitig melden, Fristen kennen, Zählerstände belegen. red
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |