Seit heute: Neue Rauchverbote in Baden-Württemberg

Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. (Symbolbild) | Foto: Anna Ross/dpa
  • Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. (Symbolbild)
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Baden-Württemberg. Für Raucher gelten seit heute, 1. Juni, strengere Regeln im Südwesten. Ein neues Nichtraucherschutzgesetz erweitert die Rauchverbote deutlich und betrifft nun mehrere Orte, an denen sich häufig Kinder und Jugendliche aufhalten.

Betroffen sind nicht nur klassische Zigaretten. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen unter die neuen Vorschriften. Nach Angaben des Landes können beim Verbrennen, Verdampfen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.

Wo jetzt zusätzliche Rauchverbote gelten

Das Gesetz erweitert bestehende Verbote auf mehrere öffentliche Bereiche. Rauchen ist nun unter anderem an folgenden Orten untersagt:

  • Kinderspielplätze
  • Bus und Straßenbahnhaltestellen
  • Freibäder
  • Zoos
  • Freizeitparks

In Freibädern, Zoos oder Freizeitparks können Betreiber allerdings separate Raucherzonen einrichten. Diese müssen deutlich ausgewiesen sein und dürfen nicht in der Nähe von Spielplätzen oder Gastronomie liegen.

Strenger sind die Regeln auf Schulgeländen. Auf Schulhöfen sind Raucherzonen komplett abgeschafft. Auch Raucherzimmer in Behörden sind nicht mehr erlaubt.

Welche Ausnahmen weiter gelten

Die bisherigen Sonderregeln für die Gastronomie bleiben größtenteils bestehen. Grundsätzlich gilt zwar weiterhin ein Rauchverbot in Gaststätten. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Rauchen ist in Außenbereichen möglich
  • In kleinen Ein Raum Kneipen ohne warmes Essen darf geraucht werden
  • In größeren Lokalen oder Diskotheken sind abgetrennte Raucherräume erlaubt

Diese Räume müssen klar gekennzeichnet sein. Zutritt haben nur Erwachsene.

Warum Festzelte ausgenommen sind

Ein Bürgerforum hatte vorgeschlagen, Rauchverbote auch auf Bier, Wein und Festzelte auszuweiten. Die Landesregierung übernahm diese Empfehlung nicht. Veranstaltungen wie Volksfeste oder Festivals dauerten meist nur kurze Zeit und hätten einen besonderen Eventcharakter.

Welche Bußgelder drohen

Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen:

  • Bis zu 200 Euro beim ersten Verstoß
  • Bis zu 500 Euro bei Wiederholung innerhalb eines Jahres
  • Bis zu 3330 Euro für Betreiber bei Regelverstößen
  • Bis zu 6500 Euro im Wiederholungsfall für Betreiber

So wird das Gesetz umgesetzt

Die Verantwortung liegt bei den Betreibern der jeweiligen Einrichtungen. Im Stuttgarter Zoo Wilhelma gelten beispielsweise bereits seit März Raucherbereiche. Sie liegen bewusst abseits von Spielplätzen und Restaurants.

Auch Verkehrsbetriebe reagieren. In Stuttgart werden Haltestellen seit Anfang Juni mit Hinweisschildern ausgestattet. Sicherheitsdienste kontrollieren das Rauchverbot an Straßenbahnhaltestellen. Für Bushaltestellen ist die Stadt zuständig.

Rauchen weiterhin verbreitet

Trotz rückläufiger Zahlen raucht weiterhin etwa jede fünfte Person ab 15 Jahren. In Baden Württemberg lag die Quote laut Statistikportal 2021 bei 17,4 Prozent. 2017 waren es noch 21,2 Prozent.

Gesundheitsexperten verweisen auf die Risiken. Laut Deutschem Krebsforschungszentrum starben 2023 bundesweit rund 131000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Auch Passivrauchen erhöht das Risiko etwa für Lungenkrebs und Schlaganfall deutlich. Kinder gelten dabei als besonders gefährdet. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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