Rundfunkbeitrag: Diese Regeln gelten beim Umzug für Beitragsnummern

Rundfunkbeitrag: Online-Formulare unterstützen bei Adressänderung, Anmeldung und Abmeldung rund um den Wohnungswechsel. | Foto: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Nachrichten. Ein Umzug ist schnell unterschrieben, aber beim Rundfunkbeitrag steckt der Teufel oft im Detail. Entscheidend ist dabei vor allem ein Punkt, der immer wieder für Verwirrung sorgt.

In Deutschland fällt pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag an. Wer eine Wohnung anmeldet, bekommt dafür ein Beitragskonto auf den eigenen Namen und eine persönliche Beitragsnummer.

Rundfunkbeitrag: Warum die Beitragsnummer beim Umzug so wichtig ist

Die Beitragsnummer ist personenbezogen und nicht übertragbar. Sie bleibt in der Regel auch beim Umzug bestehen und geht an die neue Adresse mit.

Wer auch in der neuen Wohnung weiter selbst zahlt, muss lediglich die Adressänderung mitteilen. Eine erneute Anmeldung ist dann nicht nötig.

Wenn mehrere zusammenziehen: Ein Konto, die anderen melden ab

Ziehen mehrere Personen zusammen, die vorher jeweils gezahlt haben, übernimmt künftig eine Person den Beitrag für die gemeinsame Wohnung. Diese Person meldet die neue Adresse, die anderen melden ihre bisherigen Wohnungen ab und geben dabei die Beitragsnummer der zahlenden Person an.

Besonders wichtig wird es, wenn jemand in der bisherigen Wohnung bleibt, die bisher über eine andere Person lief. Zieht die Person aus, auf die die Wohnung angemeldet war, muss eine der verbleibenden Personen die Wohnung selbst anmelden, damit eine eigene Beitragsnummer für die künftigen Zahlungen entsteht.

Typischer Fehler: Weiterzahlen unter der falschen Nummer

Ein häufiger Fehler: In der Wohnung bleibt jemand zurück und zahlt einfach weiter unter der Beitragsnummer der ausgezogenen Person. Das geht schief, weil Zahlungen automatisch der neuen Adresse der Person zugeordnet werden, zu der die Beitragsnummer gehört.

Für die eigene Wohnung entstehen dadurch Zahlungsrückstände, die später ausgeglichen werden müssen. In solchen Fällen hilft laut Beitragsservice vor allem eins: erst die eigene Anmeldung erledigen und dann mit der neuen Beitragsnummer zahlen. [red]

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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