Rauchverbot in Baden-Württemberg: Das gilt ab 1. Juni

Das neue Gesetz dehnt das Rauchverbot auf weitere Orte aus, an denen häufig Kinder und Jugendliche unterwegs sind. (Symbolbild) | Foto: Anna Ross/dpa
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Stuttgart. Für Raucherinnen und Raucher gelten in Baden Württemberg bald strengere Regeln. Ab Montag, 1. Juni tritt ein erweitertes Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Das Land verbietet das Rauchen an mehreren Orten, an denen sich besonders viele Kinder und Jugendliche aufhalten.

Das Gesetz betrifft nicht nur klassische Zigaretten. Auch E Zigaretten, Vapes und Shishas fallen künftig unter die gleichen Regeln. Nach Angaben der Landesregierung entstehen beim Verbrennen oder Erhitzen Stoffe, die gesundheitsschädlich sein können.

Wo Rauchen künftig zusätzlich verboten ist

Das Rauchverbot wird auf mehrere öffentliche Bereiche ausgeweitet. Betroffen sind unter anderem Orte, an denen Familien häufig unterwegs sind.

  • Kinderspielplätze
  • Bus und Straßenbahnhaltestellen
  • Freibäder
  • Zoos
  • Freizeitparks

In Freibädern, Zoos und Freizeitparks dürfen Betreiber eigene Raucherzonen einrichten. Diese müssen jedoch abseits von Spielplätzen oder Restaurants liegen. Auf Schulhöfen sind Raucherzonen künftig grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Raucherzimmer in Behörden sind nicht mehr erlaubt.

Regeln gelten auch für E Zigaretten und Vapes

Die neuen Vorschriften betreffen alle Formen des Rauchens oder Dampfens. Das gilt auch dann, wenn Produkte keinen Tabak, kein Nikotin oder kein Cannabis enthalten. Hintergrund ist, dass beim Verdampfen oder Erhitzen ebenfalls potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden können.

Ausnahmen für Gastronomie bleiben bestehen

In Gaststätten bleibt das Rauchen weiterhin grundsätzlich verboten. Einige Ausnahmen bleiben jedoch bestehen.

  • Rauchen in Außenbereichen von Gaststätten
  • Kleine Ein Raum Kneipen ohne warmes Essen
  • Abgetrennte Raucherräume in größeren Lokalen oder Diskotheken

Raucherräume müssen künftig bereits am Eingang deutlich gekennzeichnet sein. Zutritt haben nur Erwachsene.

Warum Festzelte ausgenommen sind

Ein Bürgerforum hatte ursprünglich Rauchverbote auch für Bier, Wein und Festzelte empfohlen. Die Landesregierung übernahm diese Empfehlung jedoch nicht. Veranstaltungen wie Festivals oder Volksfeste seien meist zeitlich begrenzt und hätten einen starken Eventcharakter.

Diese Bußgelder drohen bei Verstößen

Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit Geldstrafen rechnen.

  • Bis zu 200 Euro beim ersten Verstoß
  • Bis zu 500 Euro bei einem weiteren Verstoß innerhalb eines Jahres
  • Bis zu 3330 Euro für Betreiber bei Regelverstößen
  • Bis zu 6500 Euro im Wiederholungsfall

Für die Umsetzung sind Betreiber der jeweiligen Einrichtungen zuständig. Der Stuttgarter Zoo Wilhelma hat bereits reagiert. Dort ist Rauchen seit Anfang März nur noch in gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

Auch an Haltestellen in Stuttgart sollen rechtzeitig Hinweisschilder angebracht werden. An Straßenbahnhaltestellen kontrolliert der Sicherheitsdienst der Stuttgarter Straßenbahnen AG. Für Bushaltestellen ist die Stadt zuständig.

Raucherquote sinkt im Südwesten

Der Anteil der Rauchenden geht seit Jahren zurück. Nach Daten eines Statistikportals rauchten im Jahr 2021 noch 17,4 Prozent der Menschen ab 15 Jahren in Baden Württemberg. Im Jahr 2017 lag der Anteil noch bei 21,2 Prozent.

Bundesweit starben im Jahr 2023 rund 131.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Das entspricht etwa jedem siebten Todesfall. Auch Passivrauchen erhöht laut Deutschem Krebsforschungszentrum das Risiko für Krankheiten wie Lungenkrebs oder Schlaganfall deutlich. Kinder gelten dabei als besonders gefährdet. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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