Organspende festlegen: Diese Möglichkeiten gibt es in Deutschland
- Den Organspendeausweis bekommt man kostenfrei in Arztpraxen und Apotheken.
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Organspende in Deutschland. Wer festlegt, ob nach dem Tod Organe oder Gewebe gespendet werden dürfen, erspart Angehörigen im Ernstfall eine schwierige Entscheidung. In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Eine Organentnahme ist nur erlaubt, wenn eine Zustimmung vorliegt oder Angehörige im Sinne der verstorbenen Person entscheiden.
Auslöser für neue Aufmerksamkeit ist eine Meldung aus Norwegen. Die schwer kranke norwegische Kronprinzessin Mette-Marit erhielt nach Angaben des Königshauses eine neue Lunge. Die 52‑Jährige litt an einer schweren Lungenfibrose und stand auf der Warteliste für eine Lungentransplantation. Nach Bekanntwerden der Operation registrierten sich in Norwegen deutlich mehr Menschen als potenzielle Organspender auf der digitalen Gesundheitsplattform.
Auch in Deutschland stellt sich für viele Menschen die praktische Frage, wie der eigene Wille zur Organspende festgehalten werden kann.
In Deutschland zählt eine klare Zustimmung
Nach Informationen des Portals organspende-info.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit wird in Deutschland nur dann eine Organspende durchgeführt, wenn eine schriftliche oder mündliche Erklärung vorliegt. Dieses Modell wird Entscheidungslösung genannt.
Liegt keine Erklärung vor, fragen Ärzte im Todesfall die nächsten Angehörigen. Diese sollen dann entscheiden, wie sich die verstorbene Person vermutlich entschieden hätte. Deshalb kann es hilfreich sein, den eigenen Wunsch festzuhalten und im Familienkreis darüber zu sprechen.
So kann die Entscheidung dokumentiert werden
Für die eigene Erklärung gibt es mehrere Möglichkeiten. Wichtig ist, dass die Angaben eindeutig sind und sich nicht widersprechen.
- Organspendeausweis: Die Karte ist kostenlos in vielen Arztpraxen oder Apotheken erhältlich. Darauf lässt sich ankreuzen, ob eine Spende erlaubt ist, nur bestimmte Organe infrage kommen oder eine Spende grundsätzlich abgelehnt wird.
- Organspenderegister: Eine Entscheidung kann freiwillig und kostenlos online im staatlichen Register hinterlegt werden. Krankenhäuser dürfen im Ernstfall dort nach einer Erklärung suchen.
- Patientenverfügung oder anderes Dokument: Der Wille kann auch schriftlich in einer Patientenverfügung oder einem anderen Dokument festgehalten werden.
Auf dem Organspendeausweis kann außerdem eine Person benannt werden, die im Ernstfall entscheiden soll. Wichtig ist eine Unterschrift und ein Aufbewahrungsort, der leicht auffindbar ist, etwa im Portemonnaie.
Die Entscheidung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Dann wird zum Beispiel ein neuer Ausweis ausgefüllt oder der Eintrag im Register angepasst.
Norwegen nutzt eine andere Regelung
Während Deutschland eine aktive Zustimmung verlangt, gilt in Norwegen die sogenannte Widerspruchslösung. Verstorbene gelten dort grundsätzlich als Organspender, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Trotzdem werden auch dort Angehörige einbezogen und können eine Organentnahme ablehnen. Die norwegische Stiftung Organspende empfiehlt deshalb ebenfalls, den eigenen Wunsch frühzeitig mit der Familie zu besprechen.
Eine dokumentierte Entscheidung kann im Ernstfall Klarheit schaffen und erleichtert Angehörigen sowie medizinischem Personal die Orientierung. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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