Links abbiegen: Rückschau schützt vor voller Haftung
- Auf Landstraßen kommt es beim Abbiegen immer wieder zu Unfällen - manchmal auch im Zusammenhang mit Überholmanövern.
- Foto: Franziska Gabbert/dpa-mag
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Links abbiegen. Beim Linksabbiegen kann ein zweiter Blick in den Rückspiegel über die Haftung entscheiden, weil Abbiegende den Verkehr hinter sich prüfen müssen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Potsdam, auf das der ADAC hinweist. Im entschiedenen Fall trug eine Autofahrerin nach einem Zusammenstoß beim Abbiegen in einen Waldweg die Alleinschuld.
Auf einer Landstraße hatte ein Autofahrer zwei Fahrzeuge überholt. Als er auf Höhe des vordersten Autos war, setzte dessen Fahrerin nach den Feststellungen den Blinker und bog nach links in einen Waldweg ab. Der Mann konnte nicht mehr bremsen und streifte das ausscherende Auto.
Beim Abbiegen reicht der Blinker allein nicht immer aus
Das Landgericht Potsdam sah laut ADAC keine Mitschuld des Überholenden (Az.: 8 O 164/25). Ein Abbiegen in einen Waldweg sei auf einer Landstraße nicht ohne Weiteres vorhersehbar. Außerdem blieb unbewiesen, ob die Fahrerin rechtzeitig geblinkt, vorher die Geschwindigkeit verringert und ihr Auto zur Fahrbahnmitte eingeordnet hatte.
Für die Bewertung war auch der Schaden am überholenden Auto wichtig. Er lag an der rechten Tür. Das sprach aus Sicht des Gerichts dafür, dass sich der Überholende bereits auf gleicher Höhe befand. Hätte die Fahrerin unmittelbar vor dem Abbiegen in den Rückspiegel geschaut, hätte sie das andere Auto voraussichtlich sehen können.
Die doppelte Rückschaupflicht zählt vor dem Einordnen und Abbiegen
Beim Linksabbiegen gilt im Straßenverkehr die sogenannte doppelte Rückschaupflicht. Gemeint ist, dass nicht nur der Gegenverkehr zählt, sondern auch Fahrzeuge von hinten. In der Straßenverkehrsordnung heißt es: «Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten».
Der zweite Blick vor dem Abbiegen kann nur entfallen, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Für Autofahrer bedeutet das Urteil praktisch: Wer links abbiegt, braucht erkennbare Anzeichen wie rechtzeitiges Blinken, Einordnen und Rückschau, sonst kann nach einem Unfall die volle Haftung drohen. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |