Knochendichte messen: Wann die Kasse zahlt und was Werte zeigen
- Bei einer bereits diagnostizierten Osteoporose haben Patientinnen und Patienten alle fünf Jahre Anspruch auf eine Knochendichtemessung, bezahlt von der Krankenkasse.
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Knochendichte messen. Die Untersuchung zeigt, ob die Knochendichte vermindert ist, und wird je nach Befund von der Krankenkasse bezahlt oder kostet 30 bis 70 Euro.
Bei Risikofaktoren für Osteoporose oder nach einem Knochenbruch kann die Messung eine wichtige Grundlage für die ärztliche Abklärung sein. Sie wird meist in orthopädischen oder radiologischen Praxen angeboten. Neben dem Messwert zählen dabei auch Vorerkrankungen, Medikamente, Lebensgewohnheiten und gegebenenfalls Blutwerte.
Als Standard gilt das DXA-Verfahren. Dabei liegen Patientinnen und Patienten auf einer Liege, während ein Röntgenarm mit zwei schwachen Röntgenstrahlen misst, wie stark Knochen die Strahlung abschwächen. Daraus berechnet ein Computer die Knochendichte. Nach Angaben des Sektionsleiters Osteologie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, Uwe Maus, sind beide Hüften und die Lendenwirbelsäule die aussagekräftigsten Messorte.
Der Messwert ist ein Baustein der Diagnose
Ein Wert zwischen 0 und -1 spricht für eine gesunde Knochendichte. Niedrigere Werte weisen auf eine verringerte Dichte hin. Liegt der Wert unter -2,5, wird von Osteoporose gesprochen.
Das Ergebnis liefert jedoch keine vollständige Sicherheit. Der Orthopäde Jürgen Ropers von der Schön Klinik Neustadt weist darauf hin, dass etwa ein durch Arthrose besonders dicht wirkender Knochenanteil die Messung beeinflussen kann. Deshalb ordnen Ärztinnen und Ärzte den Wert stets gemeinsam mit weiteren Befunden ein.
Bei diesen Befunden übernimmt die Krankenkasse die Kosten
Ohne konkreten Krankheitsverdacht ist die Knochendichtemessung in der Regel eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten liegen laut Verbraucherzentrale meist zwischen 30 und 70 Euro.
Eine Kassenleistung kann die Untersuchung in diesen Fällen sein:
- Es ist bereits ein Knochenbruch aufgetreten.
- Konkrete Befunde sprechen dafür, einen Knochenschwund medikamentös zu behandeln, etwa nach einer länger dauernden hoch dosierten Kortisonbehandlung.
- Eine Osteoporose ist bereits festgestellt. Dann besteht in der Regel alle fünf Jahre Anspruch auf eine Messung auf Kassenkosten.
Die Verbraucherzentrale stellte bei einem Marktcheck 2024 in Nordrhein-Westfalen fest, dass manche Praxen die Messung dennoch nur als individuelle Gesundheitsleistung anbieten. Vor einer Terminvereinbarung kann daher die Nachfrage klären, ob die Praxis die Untersuchung als Kassenleistung erbringen und abrechnen darf. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |