Behandlungsfehler in Rheinland-Pfalz: Jeder dritte Verdacht bestätigt

Der Medizinische Dienst fordert eine bessere Fehlerprävention. Archivbild) | Foto: Soeren Stache/dpa
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Rheinland-Pfalz. Für Patientinnen und Patienten mit einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zeigt eine neue Auswertung aus Rheinland-Pfalz: In 178 geprüften Fällen hat der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr einen Fehler festgestellt. Insgesamt prüften Gutachterinnen und Gutachter 521 Verdachtsfälle. Damit wurde etwa jeder dritte Vorwurf bestätigt.

Die Zahlen betreffen Fälle, in denen Patientinnen und Patienten gesundheitliche Schäden geltend machten und eine Begutachtung angestoßen wurde. Besonders häufig traten Schäden nach Angaben des Medizinischen Dienstes in der Orthopädie und Unfallchirurgie auf.

Warum die Zahlen nur einen Ausschnitt zeigen

Der Vorsitzende des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, Jürgen Koehler, sagte in Alzey, die Begutachtungszahlen zeigten nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Viele Fehler blieben unentdeckt, weil sie in Deutschland weder zentral erfasst noch systematisch ausgewertet würden. Außerdem erkannten Betroffene Fehler nicht immer als solche und erhoben deshalb keinen Vorwurf.

Für die Einordnung sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • 521 Verdachtsfälle wurden begutachtet.
  • 178 Behandlungsfehler wurden festgestellt.
  • Bei etwa jeder dritten Anzeige bestätigte sich der Verdacht.
  • Am häufigsten wurden Schäden in Orthopädie und Unfallchirurgie genannt.

Meldepflicht für vermeidbare Fehler gefordert

Koehler mahnte mehr Fehlerprävention an. „Wenn sich bestimmte Fehlerkonstellationen über Jahre wiederholen, dürfen wir nicht bei der Feststellung stehen bleiben", erklärte er. Entscheidend sei die Frage, warum solche Fehler passierten und was verändert werden müsse, damit sie sich möglichst nicht wiederholten.

Hilfreich könne nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes eine Meldepflicht für besonders gut vermeidbare und zugleich oft folgenschwere Fehler sein. Genannt wurden etwa die Verwechslung von Patientinnen und Patienten, der zu operierenden Seite oder von Medikamenten. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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