Behandlungsfehler in Baden-Württemberg: Krankenkassen melden Höchststand bei Verdachtsfällen
- Wenn Patienten einen Fehler bei ihrer Behandlung vermuten, können sie ihren Arzt etwa bei ihrer Krankenkasse melden. (Symbolbild)
- Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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Baden-Württemberg. Immer mehr Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg vermuten einen Behandlungsfehler. Die Techniker Krankenkasse registrierte im vergangenen Jahr so viele gemeldete Verdachtsfälle wie noch nie. Auch die AOK verzeichnete einen Anstieg.
Nach Angaben der Techniker Krankenkasse gingen in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr 672 Meldungen von Versicherten ein. Das waren 17 Prozent mehr als im Vorjahr und aus Sicht der TK ein Höchststand.
Auch die AOK verzeichnete einen Anstieg. Dort wurden 1.097 Fälle im Südwesten begutachtet. Das waren 36 Fälle mehr als im Vorjahr.
Besonders oft ging es um Operationen und Zahnbehandlungen
Bei der TK betrafen die meisten Meldungen chirurgische und zahnärztliche Behandlungen sowie die Geburtshilfe und Gynäkologie. Vergleichsweise wenige Verdachtsfälle gab es bei HNO, Kardiologie und Urologie.
Nicht jeder Verdacht bestätigt sich
Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, wird nach einer Meldung von unabhängigen Gutachtern des Medizinischen Dienstes geprüft. Nach den zuletzt veröffentlichten Angaben des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg bestätigt sich etwa jeder vierte bis fünfte Vorwurf.
Die Zahlen der AOK zeigen ein ähnliches Bild. Von den 1.097 überprüften Fällen wurden 250 Behandlungsfehler bestätigt. Das entspricht 22,79 Prozent.
TK geht von hoher Dunkelziffer aus
Die Leiterin der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Nadia Mussa, geht trotz der steigenden Zahlen von vielen nicht gemeldeten Fällen aus. Nach Einschätzung der TK kommen auf jeden gemeldeten Fall rund 30 weitere, die nicht angezeigt werden.
Als Grund nennt die Kasse unter anderem den Aufwand des Verfahrens. Außerdem gebe es in Deutschland kein einheitliches Meldesystem für Behandlungsfehler. Patientinnen und Patienten würden sich je nach Fall an Krankenkassen, Ärztekammern, Rechtsanwälte oder andere Stellen wenden.
Mussa sprach sich deshalb für ein zentrales Melderegister und eine Meldepflicht für medizinische Einrichtungen aus. In Baden-Württemberg ist die AOK mit mehr als 4,5 Millionen Versicherten die größte regionale Krankenkasse. Die TK folgt mit 1,3 Millionen Versicherten. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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