Autounfall im Urlaub: Diese Schritte helfen sofort vor Ort

Checkliste für Autounfall im Ausland mit Warnweste, Warndreieck, Polizeimeldung und Europäischem Unfallbericht. | Foto: HUK-COBURG, Foto: HUK-COBURG
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Autounfall im Ausland. Die wichtigsten Schritte sind: Unfallstelle sichern, die richtigen Stellen informieren und alles so dokumentieren, dass Ansprüche später belegbar sind.

Gerade auf der Urlaubsfahrt entscheidet in den ersten Minuten vor allem die Absicherung darüber, ob weitere Risiken entstehen und ob der Ablauf ruhig bleibt. Die HUK-COBURG empfiehlt, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen, weil sie in vielen europäischen Ländern vorgeschrieben ist und Bußgelder je nach Land bei etwa 14 Euro beginnen und bis zu einigen hundert Euro reichen können.

Praktisch ist, Warnwesten nicht im Kofferraum zu lagern, sondern griffbereit im Handschuhfach oder in den Türfächern. Für die Ausstattung gilt. Es gibt je nach Land unterschiedliche Regeln, ob eine Weste nur für den Fahrer oder für alle Insassen mitgeführt werden muss. Mit je einer Warnweste pro Person ist die Situation in der Praxis am einfachsten abgedeckt.

Unfallstelle sichern und Ablauf dokumentieren

Neben der Warnweste gehört das Warndreieck zu den zentralen Sofortmaßnahmen. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Entscheidend ist, andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und gut sichtbar zu warnen.

Auch wenn nicht überall üblich, ist ein Anruf bei der Polizei in vielen Fällen die sichere Variante. In einigen Staaten wie Polen oder Rumänien ist das Melden jedes Unfalls vorgeschrieben. In anderen Regionen nimmt die Polizei teilweise nur größere Sachschäden oder Personenschäden auf. Ein Anruf sorgt zumindest dafür, dass der Ablauf vor Ort geklärt ist.

Für die spätere Regulierung zählt eine saubere Dokumentation. Laut HUK-COBURG sollte der Europäische Unfallbericht im Handschuhfach liegen. Er hilft, Personalien, Zeugen, Versicherungsdaten und Unfallhergang strukturiert festzuhalten. Zusätzlich sind Fotos von der Unfallstelle sinnvoll.

Wichtig ist die Unterschrift. In mehreren Ländern, zum Beispiel in Frankreich, hat der Europäische Unfallbericht eine deutlich größere rechtliche Bedeutung als in Deutschland. Mit der Unterschrift wird der Inhalt nach dieser Darstellung unwiderruflich anerkannt. Widersprüche oder Anmerkungen gehören deshalb unter Punkt 14 in das Formular. Bei Sprachproblemen oder Uneinigkeit kann es praktikabel sein, dass jede Seite ihren eigenen Bericht ausfüllt, unterschreibt und anschließend Kopien tauscht.

Schadenregulierung im Ausland und Hilfe über Schutzbrief

Bei einem Unfall im Ausland gilt für die Regulierung in der Regel das Recht des Unfalllandes. Das kann bedeuten, dass Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten nicht überall in Europa in gleicher Höhe vorgesehen sind wie in Deutschland.

Wer eine sogenannte Ausland-Schadenschutz-Versicherung als Zusatz zur Kfz-Haftpflicht hat, muss diese Unterschiede laut HUK-COBURG oft nicht im Detail prüfen. Dann reguliert in der Regel der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so, als wäre der Unfall in Deutschland passiert, obwohl ein Dritter den Schaden verursacht hat.

Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist oder vor Ort organisatorische Fragen entstehen, hilft häufig ein Kfz-Schutzbrief. Er kann Abschleppen und Werkstattorganisation koordinieren und auch bei Verständigungsproblemen telefonisch unterstützen. Sinnvoll ist, die Notrufnummer mit deutscher Vorwahl im Handy zu speichern und vorhandene Service-Apps vor Reisebeginn einzurichten.

Je nach Lage wird das Auto vor Ort repariert oder in eine Werkstatt gebracht. Verzögert sich die Reparatur, unterstützen Schutzbriefleistungen oft bei der Umorganisation der Reise, etwa mit Hotelübernachtung, späterer Abholung des Fahrzeugs oder einem Mietwagen. Bei Mietwagen ist eine gängige Kreditkarte meist Voraussetzung, weil damit die Sicherheitskaution hinterlegt wird. Sie kann auch Kosten betreffen, die nicht über den Schutzbrief laufen, zum Beispiel Kraftstoff oder Strom sowie Zusatzversicherungen.

Ist das Unfallauto weiterhin verkehrssicher, kann eine Reparatur zu Hause eine Option sein. Schadenersatzansprüche lassen sich dann auch aus Deutschland geltend machen. In der EU müssen Versicherer entweder selbst in anderen EU-Staaten regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten benennen. Abgerechnet wird nach dem Recht des Unfalllandes, die Kommunikation kann in der Sprache des Geschädigten erfolgen.

Wenn kein Ausland-Schadenschutz enthalten ist, verweist die HUK-COBURG auf die Auskunftsstelle, die mit dem gegnerischen Kennzeichen den zuständigen Versicherer oder Schadenbeauftragten ermittelt. Kontakt. 0800 250 260 0. Aus dem Ausland. 0049 40 300 330 300. Weitere Informationen stehen auch auf huk.de.

Unterm Strich hilft eine klare Reihenfolge aus Absichern, Melden und Dokumentieren dabei, den Stress vor Ort zu begrenzen und die Regulierung später nachvollziehbar zu halten. red

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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