Tödlicher Rutschenunfall im Miramar Weinheim: Das sind die Sicherheitsregeln
- Auf einer Rutsche im Spaßbad «Miramar» in Weinheim ist ein Mann schwer verunglückt - und später gestorben.
- Foto: Katharina Kausche/dpa
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Weinheim. Nach einem tödlichen Unfall in einer Wasserrutsche im Freizeitbad „Miramar“ stellt sich für viele Badegäste die Frage nach der Sicherheit in Erlebnisbädern. Ein 25 Jahre alter Mann starb nach einem Zusammenstoß mehrerer Personen in der Rutsche „Twister“ im Rhein Neckar Kreis.
Der Mann verunglückte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim am Samstag, 30. Mai, spät am Abend schwer. Rettungskräfte reanimierten ihn zunächst. Später bestätigte die Polizei den Tod des 25-Jährigen. Die Kriminalpolizei ermittelt zu den genauen Umständen.
Mehrere Männer kollidierten in der Rutsche
Nach Angaben des Betreibers waren vier Männer im Alter zwischen etwa 25 und 30 Jahren an dem Unfall beteiligt. Videoaufnahmen vom Einstieg der Rutsche zeigen laut Badbetreiber, dass der erste Mann auf das grüne Signal der Startampel wartete. Die drei folgenden Personen rutschten jedoch kurz danach hinterher.
In einem unteren Abschnitt der rund 150 Meter langen Rutsche gelangen Badegäste in einen trichterförmigen Bereich. Dort werden sie abgebremst und geraten in eine Pendelbewegung. In diesem Bereich befanden sich laut den Aufnahmen gleichzeitig vier Personen. Sie seien dort „steuerungsunfähig“ gewesen und zusammengestoßen.
Das Bad erklärte, dass die Gruppe zuvor bereits vom Badpersonal wegen Missachtung der Sicherheitsregeln ermahnt worden sei.
So soll die Rutsche eigentlich genutzt werden
Die Nutzung der Anlage ist klar geregelt. Badegäste dürfen nur einzeln und mit einem Rutschreifen starten. Erst wenn die Ampel am Einstieg Grün zeigt, darf die nächste Person losrutschen.
- Start nur einzeln mit Rutschreifen
- Start erst bei grüner Ampel
- Freigabe erfolgt automatisch über eine Lichtschranke am Ausgang
- Die komplette Rutschfahrt dauert etwa 30 Sekunden
Die Ampel schaltet erst dann auf Grün, wenn die vorherige Person die Rutsche verlassen hat und eine Lichtschranke am Ausgang passiert wurde.
Keine Hinweise auf technischen Defekt
Nach aktuellem Stand gibt es laut Betreiber keine Hinweise auf einen technischen Fehler der Anlage. Auch eine zu hohe Geschwindigkeit gilt bislang nicht als Ursache. Die Rutsche „Twister“ existiert seit dem Jahr 2017 und wird regelmäßig überprüft.
Videoaufnahmen der Sicherheitskameras und weitere Unterlagen wurden später an die Polizei übergeben. Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft laufen weiterhin.
Wie Rutschen in Deutschland kontrolliert werden
Öffentliche Wasserrutschen müssen nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen die europäische Norm DIN EN 1069 erfüllen. Darin sind Anforderungen für Planung, Bau, Betrieb und Wartung festgelegt.
Regelmäßige technische Prüfungen erfolgen unter anderem durch den TÜV. Entscheidend bleibt jedoch auch, ob Badegäste die Nutzungsregeln einhalten. Nach aktueller Rechtsprechung reicht bei großen Rutschen eine Kombination aus Videoüberwachung, Sensoren und Ampelschaltung aus, um den Start zu kontrollieren.
Tödliche Unfälle auf Wasserrutschen gelten nach Angaben des Verbandes insgesamt als selten. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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