Revision im Raser-Mordfall in Ludwigsburg: BGH prüft Urteil
- Der Unfallverursacher wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (Archivbild)
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Ludwigsburg. Der aufsehenerregende Raser-Prozess aus Ludwigsburg beschäftigt nun den Bundesgerichtshof. Die beiden Hauptangeklagten haben nach dem Mordurteil Revision eingelegt. Damit prüfen die obersten Strafrichter in Karlsruhe den Fall erneut auf mögliche Rechtsfehler.
Das Landgericht Stuttgart hatte am Dienstag, 7. April, ein hartes Urteil gefällt. Der Unfallverursacher muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Sein älterer Bruder wurde wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Auslöser war ein illegales Autorennen im März 2025 in Ludwigsburg. Zwei junge Frauen starben, nachdem ihr Auto bei dem Rennen gerammt worden war.
Ein dritter Angeklagter, ein Cousin der Brüder, erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung. Nach Angaben des Gerichts akzeptierte er das Urteil. Es ist damit bereits rechtskräftig.
Gericht sieht bedingten Tötungsvorsatz
Das Schwurgericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Nach Überzeugung der Richter nahmen die Brüder den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf.
Die Kammer begründete den bedingten Vorsatz nach 15 Prozesstagen mit zahlreichen Zeugenaussagen, Gutachten sowie Video und Fotomaterial.
Die Verteidiger hatten dagegen lediglich auf den Straftatbestand eines illegalen Autorennens mit Todesfolge plädiert. Nach ihrer Ansicht fehlten Tatplan und Motiv für einen Mordvorwurf.
Bundesgerichtshof prüft nur mögliche Fehler
Mit der eingelegten Revision befasst sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall. Dort wird nicht noch einmal über den Unfall selbst verhandelt.
Die Richter prüfen ausschließlich, ob dem Landgericht bei Verfahren oder Begründung Rechtsfehler unterlaufen sind. Wird ein Fehler festgestellt, kann das Urteil aufgehoben werden. Der Prozess müsste dann erneut vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werden.
Bis zu einer Entscheidung können Monate vergehen. Bis dahin sind die Urteile gegen die beiden Brüder noch nicht rechtskräftig.
Erinnerungen an Berliner Ku’damm-Raser
Der Fall erinnert an das bekannte Verfahren gegen die sogenannten Ku’damm Raser in Berlin. Dort waren zwei Männer 2017 ebenfalls wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, nachdem sie mit extrem hoher Geschwindigkeit durch die Innenstadt gerast waren und ein 69 Jahre alter Autofahrer starb.
Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil später auf. In einem zweiten Prozess wurden erneut lebenslange Strafen verhängt. Am Ende bestätigten die Karlsruher Richter das Mordurteil gegen den Fahrer, während der Komplize wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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